Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Giftnotrufe

Zahl der Lachgas-Vergiftungen deutlich gestiegen

Viele junge Menschen inhalieren Lachgas aus Ballons als Partydroge. Noch ist das legal – doch die Bundesregierung plant, den Verkauf an Minderjährige zu verbieten. Vergiftungen beschäftigen zunehmend die überregional zuständigen Giftnotrufe in Deutschland.
AutorKontaktdpa
Datum 01.09.2025  11:40 Uhr
Zahl der Lachgas-Vergiftungen deutlich gestiegen

Die Zahl der Anfragen wegen Lachgas-Vergiftungen habe sich von 2023 auf 2024 fast verdoppelt, sagte David Steindl, Leiter des Giftnotrufs der Charité in Berlin, der Nachrichtenagentur dpa. Die Zahl stieg für Berlin und Brandenburg von 35 auf 66 Anfragen. Bei der für Baden-Württemberg zuständigen Vergiftungs-Informations-Zentrale (VIZ) waren es 2023 sechs Anfragen zu Lachgas und 2024 bereits 17. Das Giftinformationszentrum Nord (GIZ-Nord) berichtete von 34 Beratungen zu diesem Thema nach 19 im Vorjahr. In einigen Fällen kam es laut GIZ-Nord zu bleibenden Schäden wie Lähmungen der Arm- und Beinmuskulatur. Die Stelle ist für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zuständig.

Der für Bayern zuständige Giftnotruf München verzeichnete 2023 sechs und 2024 zwölf Anfragen. Seit Januar seien es fünf Anfragen. Hauptsächlich seien junge Erwachsene betroffen, sagte die Toxikologin Katrin Romanek. Bei Jugendlichen, die mit neurologischen Problemen ins Krankenhaus kommen, gibt es häufig die Vermutung, dass ein Zusammenhang mit dem Missbrauch von Lachgas bestehen könnte. »Leider ist ein Nachweis nicht möglich, dies erschwert den Beweis«, sagte Romanek.

Auch beim Notruf für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stieg die Zahl der Anfragen, allerdings blieb sie auf vergleichsweise niedrigem Niveau. 2023 waren es vier Fälle, 2024 neun und seit Jahresbeginn acht Fälle. Betroffen gewesen seien drei Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und in einem Fall ein Schulkind im Alter von 6 bis 13 Jahren, sagte Humantoxikologin Dagmar Prasa, Leiterin des Gemeinsamen Giftinformationszentrums (GIZ) mit Sitz in Erfurt.

Dauerhafte Schädigung des Nervensystems möglich

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige zu verbieten. Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist Distickstoffmonoxid (N2O) als Partydroge beliebt. Lachgas kann in Kartuschen gekauft werden und wird über Luftballons eingeatmet. Es wirkt euphorisierend, der Konsum ist jedoch mit hohen Risiken verbunden. Diese reichen von Schwindel und Ohnmacht bis hin zu Halluzinationen und einer dauerhaften Schädigung des Nervensystems.

Toxikologe Steindl fordert ein Bündel an Maßnahmen. »Ein reines Verbot ist aus meiner Sicht zu kurz gegriffen«, sagte der Mediziner. Es müssten zudem Werbung unterbunden und Aufklärungskampagnen auf den Weg gebracht werden, die Jugendliche und junge Erwachsene über die erheblichen Folgeschäden aufklären. In Hamburg gibt es bereits eine Kampagne – diese ist aber von der Stadtreinigung initiiert und warnt, dass unsachgemäß entsorgte Gasflaschen Explosionen in Müllverbrennungsanlagen hervorrufen können.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa