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Erstattungsfrist läuft aus

Wundversorgung steuert auf erneutes Chaos zu

Anfang Dezember endet die Frist für die Erstattung spezieller Wundauflagen, sofern deren besonderer Nutzen nicht belegt ist. Betroffen sind etwa 300 Produkte. Nach Informationen der PZ ist bis dato aber nur ein Produkt entsprechend bewilligt. Für die allermeisten dürfte die Zeit nicht mehr reichen. 
Cornelia Dölger
03.09.2025  10:00 Uhr

Hersteller kritisieren G-BA

Die Hersteller hatten den G-BA zuvor kritisiert. Dieser habe es versäumt, die Bewertungskriterien anzupassen, meinte etwa der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Ob er die Kritik aktuell aufrechterhält, bestätigt der Verband auf Nachfrage nicht. Auch auf die Frage, warum die Hersteller nicht aktiver seien, äußerte er sich nicht.

Pharma Deutschland bringt zusätzlich den Zeitfaktor ins Spiel. Die Beratungsverfahren dauern bis zum positiven Bescheid 90 Tage – was das Fristende am 1. Dezember bereits jetzt reißen würde. Es wird also knapp für womöglich die allermeisten Produkte. »Alle Unternehmen, die jetzt nicht schon längst in den Verfahren sind, werden es bis zum 1. Dezember nicht mehr rechtzeitig schaffen«, mutmaßt ein Verbandssprecher. Über die Ursachen dafür, dass es bis dato nur ein Produkt nach den neuen Bedingungen zugelassen wurde, könne man »nur spekulieren«.

BMG: Keine Klarheit über weitere Verlängerung

Die Kassen sehen dem Datum freilich gelassen entgegen. »Die Hersteller hatten genug Zeit«, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands zur PZ. Er bestätigte, dass UrgoStart Tül in Anlage V AM-RL aufgenommen wurde. »Andere sonstige Produkte zur Wundbehandlung sind mit Ablauf der Übergangsfrist dann nicht mehr verordnungsfähig, es sei denn, der G-BA hat bis dahin auch für andere Produkte den medizinischen Nutzen positiv bewertet.« Die Annahme, dass dies sehr wenige sein könnten, dass also mit dem Ende der Frist Hunderte Produkte aus der Erstattung fallen könnten, bestätigte der Sprecher.

Ob im Zweifel ein weiteres Mal verlängert werden könnte, ist unklar. Das BMG äußert sich zu einer entsprechenden Nachfrage nicht, und die Kassen wollen keine Einschätzung treffen. Das Ministerium betont gleichzeitig, dass man »die weiteren Entwicklungen der Nutzenbewertungsverfahren entsprechend aufmerksam beobachten« werde, so ein Sprecher. Denn dem Ministerium sei es »ein wichtiges Anliegen, dass die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Verbandmitteln und weiteren Wundbehandlungsprodukten auch weiterhin sichergestellt ist«.

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