Pharmazeutische Zeitung online

Betriebliche Altersversorgung

08.10.2001  00:00 Uhr
STEUERTIPP

Betriebliche Altersversorgung

von Reinhard Garbe, Hannover

Im Zuge der Rentenreform 2002 werden nicht nur die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten privater Vorsorgemaßnahmen zurückgefahren. Auch die betriebliche Altersversorgung wird künftig neben der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Der Aufbau dieser zusätzlichen Säule der Altersversorgung wird vom Staat durch besonders günstige Rahmenbedingungen unterstützt.

Die betriebliche Altersvorsorge, die bislang in den Unternehmen mit unterschiedlicher Begeisterung als Instrument der Mitarbeiterbindung eingesetzt wird, erfährt somit eine deutliche Aufwertung. Der Steuertipp in PZ 35/2001 beschäftigte sich mit den Voraussetzungen der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Dieses Mal stehen die neuen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Mittelpunkt.

Zusammengefasst sind darin Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Beteiligte am Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Die Finanzierung kann durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers erfolgen. Die vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis erbrachten Leistungen ersetzen nicht die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ergänzen diese.

Nach bisherigem Recht gab es für den Arbeitgeber vier Möglichkeiten, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, nämlich

  • den Abschluss einer Direktversicherung,
  • die Unterstützungskassenzusage,
  • die Pensionskassenzusage,
  • die Direktzusage (Pensionszusage).

Hinzu kommt jetzt auf Grund des neuen Altersvermögensgesetzes die Versorgungszusage über einen Pensionsfonds.

Die steuerliche Förderung wird durch eine Zulage beziehungsweise durch Sonderausgabenabzug gewährt. Sie ist sowohl für die betriebliche als auch für die private Altersvorsorge anwendbar. Daher kommen auch der Abschluss einer Direktversicherung, Zahlungen in einen betrieblichen Pensionsfonds oder in eine betriebliche Pensionskasse in Betracht. Das kann für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen günstig sein, vor allem wenn sie Kinder haben. Direktzusagen des Arbeitgebers und Zahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse sind nicht begünstigt.

Alle Arbeitnehmer erhalten ab dem 1. Januar 2002 einen individuellen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung per Gehaltsumwandlung. Sie können auf bestimmte Teile ihres Arbeitslohns verzichten, zum Beispiel auf einen Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes oder auf Entgelte aus geleisteten Überstunden. Diese Teile werden durch den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Der Mitarbeiter finanziert somit seine Zusatzrente selbst, wickelt sie aber über den Betrieb ab.

Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung per Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Besteht eine Pensionskasse oder wird ein Pensionsfonds eingerichtet, darf der Arbeitgeber diese Möglichkeit anbieten und den Anspruch hierauf beschränken. Ist dies aber nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung durch den Arbeitgeber verlangen.

Um die Flexibilität der Arbeitnehmer nicht einzuschränken, wurden die Regelungen über die sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit und die Mitnahmemöglichkeit der Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung erweitert. Unverfallbarkeit bedeutet, dass ein einmal erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor dem Beginn der Zahlung einer Betriebsrente endet. Die von einem Arbeitnehmer ab 2002 erworbenen Ansprüche aus einer beantragten Gehaltsumwandlung können zu einem neuen Arbeitgeber "mitgenommen" werden.

Die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung setzt voraus, dass die Beiträge aus individuell versteuertem Lohn des Arbeitnehmers stammen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Beiträge in einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse leisten. Diese Einzahlungen werden als zusätzliches "Bonbon" bis zu einer Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage der Rentenversicherung dauerhaft beitrags- und steuerfrei gestellt. Möchte der Arbeitnehmer für diese Beiträge aber lieber eine Förderung per Zulage oder Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen, kann der Arbeitnehmer auf die Steuerfreistellung verzichten und die zusätzlichen Beträge individuell versteuern. Dieser Verzicht rechnet sich natürlich nur, wenn die steuerliche Förderung durch eine andere geförderte Anlage noch nicht ausgeschöpft wird.

Beachtet werden muss folgendes: Die Beitragsfreiheit für Beiträge des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung per Gehaltsumwandlung gilt grundsätzlich nur noch bis Ende 2008. Für Beiträge des Arbeitgebers ist diese Vergünstigung zeitlich unbegrenzt.

Die weitreichenden Neuerungen im Altersvermögensgesetz dürften den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung beträchtlich erhöhen. Der Anteil der Arbeitnehmer mit Zusagen auf betriebliche Altersversorgung könnte sich von derzeit circa 50 Prozent auf über 90 Prozent fast verdoppeln.

 

Anschrift des Verfassers:
Reinhard Garbe, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, Stbges.
Hildesheimer Str.271
30519 Hannover
Top

© 2001 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa