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Schröder startet mit Tabuthema in den Vor-Wahlkampf

13.06.2005  00:00 Uhr
Stammzellforschung

Schröder startet mit Tabuthema in den Vor-Wahlkampf

von Karl-Heinz Reith, Berlin

Mitten im Vor-Wahlkampf rüttelt Kanzler Gerhard Schröder (SPD) an einem Tabu-Thema: Deutschland als eines der Länder mit den rigidesten Auflagen für embryonale Stammzellenforschung soll bei der internationalen Entwicklung nicht länger abseits stehen. Die Kritik folgte auf dem Fuß.

Dazu sollen die Gesetze liberalisiert und deutsche Wissenschaftler vor Strafverfolgung und Diffamierung geschützt werden, wenn sie sich an Projekten im Ausland beteiligen, wo die Regeln teils viel freizügiger sind. Drei Jahre nach Verabschiedung des Stammzellengesetzes im Bundestag rührt der Kanzler damit an einem Kompromiss, der erst nach mühsamen Debatten quer durch alle Fraktionen zu Stande gekommen war. Kirchen und die Gegner der Forschung mit embryonalen Stammzellen in allen Fraktionen reagierten entsetzt. Die Befürworter, Wissenschaftsorganisationen und auch die private Pharma-Forschung, hoffen dagegen jetzt wieder auf Bewegung. Der Pharmakonzern Schering hat inzwischen seine komplette Stammzellenforschung nach Japan verlegt ­ einschließlich rund 600 Spitzenjobs.

Doch wie weit der Kanzler den Wünschen der deutschen Forscher im Detail entgegen kommen will ­ und kann ­ ließ er offen. Solche juristischen Details hätten auch schwerlich in den Rahmen der feierlichen Verleihung des Ehrendoktors gepasst, der ihm anlässlich der Eröffnung des neuen Bio-Forschungsinstituts seiner alten »Heimat«-Uni Göttingen verliehen wurde.

Blick auf die Wirtschaft

Konkreter hatte sich dagegen unlängst Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgewagt. In einer Rede in der Berliner Humboldt-Universität hatte sie die These in Frage gestellt, dass bereits mit der bloßen Verschmelzung von Ei und Samenzelle im Reagenzglas das Recht auf Schutz des Lebens greifen müsse. Allein diese abstrakte Möglichkeit, sich zum Menschen zu entwickeln, reiche ­ so Zypries ­ »für die Zuerkennung von Menschenwürde nicht aus«. Die Ministerin, so wurde damals vermutet ­ sollte mit ihrem Vorpreschen der Kanzler-Initiative zumindest juristisch die Tür öffnen.

Denn gerade diese alte Frage über den Beginn des menschlichen Lebens steht im Mittelpunkt des Streites über die ethischen Grenzen der Stammzellenforschung. Deutsche Wissenschaftler dürfen hier zu Lande nicht selbst embryonale Stammzellen gewinnen, für die zuvor Embryos getötet werden müssen ­ gleich ob sie im Reagenzglas erzeugt oder von Spendern zur Verfügung gestellt werden. Nur unter strengen Auflagen und nach Prüfung durch das Berliner Robert-Koch-Institut dürfen embryonale Stammzellen aus dem Ausland für die Forschung nach Deutschland importiert werden - sofern sie vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen und in Labors als Kulturen eingefroren wurden.

Seit Ende 2002 ist erst zehn Mal eine solche Genehmigung erteilt worden. Doch seit Jahren klagen die Forscher darüber, dass die älteren Stammzellen-Linien sich für die neuen Vorhaben der Medizin-Forschung nur schwerlich eignen. Dabei erhoffen sich die Forscher neue Grundkenntnisse über schwerste Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson, Diabetes und Multiple Sklerose und locken dabei mit bislang ungeahnten Heilungschancen, etwa durch die Anzüchtung neuer Gewebe, die sogar Herzinfarkt-Patienten helfen sollen.

Ein Teil der Stammzellenforschung ist inzwischen weltweit organisiert. In der EU gelten Großbritannien und die skandinavischen Länder als Vorreiter, aber auch Frankreich. Deutschland, Italien und Spanien bilden dagegen den konservativen Block. In den USA ist die Forschung in staatlichen Labors verboten, in den privaten hingegen erlaubt. Massiv drängen Australien und Asien auf den Forschungsmarkt.

Deutsche Forscher, die im Ausland an den Projekten mitarbeiten oder sich auch nur in der Bundesrepublik im Verbund daran beteiligen, fürchten nicht selten angesichts der strengen Inlandsgesetze den Besuchs des Staatsanwaltes. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) arbeitet bereits an Regeln, die deutschen Forschern mehr Rechtssicherheit geben sollen.

Mit seinem Stammzellen-Vorstoß streut Schröder zugleich kräftig Salz in das Verhältnis einer möglichen Koalitionspartnerschaft von Union und FDP. Denn anders als die großen Volksparteien SPD und CDU/CSU, wo intern heftig um die ethischen Grenzen der Forschung gerungen wird, hat die FDP als einzige Partei uneingeschränkt Ja zum Einsatz der embryonalen Stammzellen gesagt.

 

Rechtslage in Deutschland zum Klonen und der Stammzellforschung Embryonale Stammzellen können auf zwei Wegen gewonnen werden: Aus geklonten Embryonen oder aus Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Beides ist in Deutschland verboten. In begründeten Ausnahmefällen können Forscher jedoch im Ausland gewonnene embryonale Stammzellen importieren und damit arbeiten.

Das Verfahren wurde nach langer politischer Diskussion im deutschen Stammzellgesetz geregelt, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Demnach dürfen deutsche Forscher nur vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung gewonnene und in Laboren gelagerte Stammzellen nutzen. Damit können sie keine neuen, möglicherweise besser für die Forschung geeignete Stammzelllinien verwenden. Das zuständige Robert-Koch-Institut hat inzwischen zehn Genehmigungen für die Arbeit mit importierten embryonalen Stammzellen erteilt. Der Bonner Hirnforscher Oliver Brüstle hatte als erster eine Erlaubnis erhalten und arbeitet seit Ende 2002 mit eingeführten Stammzellen. In der vergangenen Woche bekam er eine zweite Genehmigung. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 dürfen bei einer künstlichen Befruchtung nicht mehr Embryonen hergestellt werden, als der Frau innerhalb eines Zyklus eingesetzt werden.

Die Eizellen dürfen nur zum Zweck einer Schwangerschaft der betreffenden Frau künstlich befruchtet werden. Großbritannien und Südkorea erlauben das so genannte therapeutische Klonen. Dabei wird das Erbgut eines Erwachsenen in eine zuvor entkernte Eizelle gespritzt. Aus dem heranwachsenden Embryo werden Stammzellen entnommen, die zerstörtes Patientengewebe ersetzen sollen. Zu diesem Zweck maßgeschneiderte Stammzellen hatten Forscher in Südkorea kürzlich als erste hergestellt. Bis zur Praxisreife dieses Verfahrens sind allerdings noch viele Jahre nötig. Als ethisch unbedenklich gilt die Forschung mit adulten Stammzellen. Diese Zellen kommen in vielen Organen vor, lassen sich aber nur bedingt zu anderen Zelltypen wandeln. Erste erfolgreiche Versuche gab es beispielsweise beim Einsetzen von Stammzellen aus dem Knochenmark in erkrankte Herzmuskel.

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