Wirtschaft & Handel
Gravierende
Änderungen bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns
einer Apotheke und der Wandel im Gesundheitswesen
stellten ältere Apothekenleiter vor die bange Frage:
"Was tun mit der Apotheke, wenn die Nachfolge nicht
gesichert ist?" Die beiden Referenten von der
Treuhand Hannover Steuerberatungsgesellschaft,
Diplomvolkswirtin Ursula Hasan-Boehme und Diplomvolkswirt
Reinhard Garbe, sagten den Teilnehmern des Seminars
"Apothekenbewertung und -verkauf" auf dem 34.
Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes in
Baden-Baden am 26. April 1997, was Sache ist.
Ganz wichtig ist in jedem Fall eine möglichst
langfristige Vorplanung und die Überlegung, was
vorteilhafter ist, der Verkauf oder die Verpachtung.
Durchaus mögliche Umsatzänderungen nach unten sind mit
ins Kalkül zu ziehen, so auch aufgrund der stärkeren
Hinwendung zum OTC-Markt. Zur Ermittlung des Gesamtwerts
einer Apotheke (Verkaufspreis) muß neben den materiellen
und immateriellen Wirtschaftsgütern der Wert des
Warenlagers, der Wert der Einrichtung und der Firmenwert
(Gesamtwert minus Warenlager und Einrichtung)
festgestellt werden. Darüber hinaus sind wertbestimmende
Faktoren für den künftigen Unternehmenserfolg und die
Ertragsrisiken zu ermitteln.
Befindet sich die Apotheke in Mietsräumen, muß geklärt
werden, ob der Käufer überhaupt einen Nach-Mietvertrag
bekommt. Die Dauer des Mietvertrages (am besten 30 Jahre)
spielt dabei eine wichtige Rolle. Bei den Personalkosten
sind die Plus- und Minuspunkte herauszuarbeiten, so zum
Beispiel die Einsparung eines Mitarbeiters, da der junge
Nachfolger aufgrund seiner höheren Leistungskraft einen
Mitarbeiter einsparen kann. Sorgfältig ermittelt werden
sollte auch, ab wann eine Apotheke nicht mehr
verkäuflich ist. Entscheidend ist hier der Ertrag und
nicht die Umsatzhöhe.
Verkauf möglichst vorziehen
Die steuerliche Behandlung der Veräußerung spielt bei
der Entscheidung eines Betriebsverkaufs gleichfalls eine
wichtige Rolle. Und hier wird es bald ganz schön
unübersichtlich, zumal nach wie vor um die "große
Steuerreform" gerangelt wird. Die geplanten
Tarifänderungen mit Absenkungen des
Einkommensteuer-Spitzensatzes auf 39 Prozent in 1999, des
Steuersatzes auf gewerbliche Einkünfte auf 40 Prozent in
1998 und 35 Prozent in 1999, des Zinsabschlags auf 25
Prozent in 1999 und des Solidaritätszuschlags auf 5,5
Prozent ab 1998 sowie andererseits die volle Besteuerung
der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ab 1999
stehen ins Haus. Es stellt sich also die berechtigte
Frage, ob die Apotheke noch Ende 1997 oder doch lieber
erst 1999 verkauft werden sollte. Nach Berechnungen der
Treuhand Hannover liegt die Steuermehrbelastung für den
in Baden-Baden vorgestellten Beispiel-Betrieb
(Verkaufserlös 820 000 DM) in 1999 bei einer
Vollbesteuerung um bis zu 73.750 DM höher als in 1997.
44.840 DM höher ist die Steuerbelastung in 1998 aufgrund
des in diesem Jahr geltenden Zweidrittel-Steuersatzes.
Konsequenz: Der schon lange geplante Verkauf sollte bei
feststehendem Käufer um ein Jahr vorgezogen werden.
Verpachtung vorteilhaft, aber mit Risiken
behaftet
Wirtschaftlich interessant, aber mit Risiken für beide
Seiten ist die Verpachtung eines Apothekenbetriebs
behaftet. In Erwägung ziehen sollten dies
Apothekenleiter, deren Betrieb einen Umsatz von 1,8
Millionen DM und mehr jährlich bringt. Der aktuelle
Pachtzins bei Neuabschlüssen liegt derzeit nach einer
Untersuchung Treuhand Hannover bei durchschnittlich 5,9
Prozent und die Spannbreite der Pachtzinsen bei 5 bis 7
Prozent.
In einer Gegenüberstellung und immer bezogen auf die
Beispiel-Apotheke hätte der sie betreibende Apotheker -
verkürzt dargestellt - bei Verpachtung 1997 einen
jährlichen Verfügungsbetrag von 95 020 DM und 96 050 DM
und in 1999. Bei voll versteuerter Rente hätte er sowohl
1997 als auch 1999 einen Verfügungsbetrag von 87 700 DM
und bei Barverkauf 68 360 DM in 1997 und 64 670 DM in
1999. So gesehen wäre eine Verpachtung von finanziellem
Vorteil, zumal die Eigentumsrechte erhalten bleiben und
eine Investitionsverpflichtung für den Pächter besteht.
Zwar besteht ein Einkommens- und Vermögensrisiko, jedoch
zugleich eine Chance der Wertsteigerung. Stimmen sollte
aber die "Chemie" beziehungsweise
Wertschätzung zwischen Verkäufer und Pächter.
Der Verkauf brächte dagegen sofortige und freie
Verfügbarkeit des Kaufpreises, Unabhängigkeit von der
künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheke aber
ein Inflationsrisiko. Beim Rentenverkauf besteht die
Chance einer Überbezahlung des Apothekenwerts und ein
Inflationsschutz durch Wertsicherungsklausel. Nachteilig
wirkt sich der Vermögensverzehr und das Zahlungsrisiko
bei nicht ausreichender Absicherung der Rente aus.
PZ-Artikel von Erdmuthe Arnold, Baden-Baden
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