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Höhere Sozialbeiträge belasten Rentner

23.02.2004  00:00 Uhr

Höhere Sozialbeiträge belasten Rentner

von Patrick Hollstein, Berlin

Für Rentenanwärter der berufsständischen Versorgungswerke wird sich in Zukunft vieles ändern. Schon jetzt müssen Rentner mit mehreren Anwartschaften höhere Anteile für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die neu geplante Besteuerung von Rentenbeiträgen und -einkünften könnte nun doppelt belasten.

Bereits seit Beginn des Jahres müssen alle Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind und neben Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Kapitalleistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersvorsorge beziehen, den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bislang war die Zweitanwartschaft mit nur 50 Prozent des Sozialversicherungsbeitrags belastet worden. Auf Einmalzahlungen wurden entsprechende Abzüge überhaupt nicht fällig.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) sind nun sämtliche Renteneinkünfte jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe kranken- und pflegeversicherungspflichtig, erklärte Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), gegenüber der PZ. Betroffen seien vor allem Rentner, die bereits vor der Gründung der Versorgungswerke berufstätig waren, beziehungsweise Ruheständler aus den neuen Bundesländern. Die ABV empfiehlt allen betroffenen Rentnern, bei der zuständigen Krankenkasse Widerspruch gegen die Erhöhung der Versicherungsbeiträge einzulegen.

Berufstätige und Rentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind und Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk erwarten, sind von der neuen Regelung nicht betroffen: Sie bezahlen bereits jetzt den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Doppelbesteuerung vermeiden

Einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes folgend will der Gesetzgeber in den nächsten Wochen die Besteuerung von Rentenbeiträgen und -einkünften neu regeln. Das Alterseinkünftegesetz (AEG) soll im Januar 2005 in Kraft treten und die uneinheitliche Besteuerung verschiedener Rentenarten ausgleichen. In mehreren Schritten werden bis zum Jahr 2040 sämtliche Renten voll versteuerungspflichtig. Im Gegenzug werden die zu leistenden Altersvorsorgebeiträge nach einer Übergangsphase bis zum Jahr 2025 steuerfrei (so genannte nachgelagerte Besteuerung).

Doch während diese neue steuerliche Regelung viele entlasten wird, befürchtet die ABV insbesondere bei den Selbstständigen in der geplanten Übergangsphase Zweifachbesteuerungen. Sonderausgabenabzugsbeträge seien in der Vergangenheit meist durch Zahlungen für Kranken- und Krankentagegeldversicherung ausgeschöpft gewesen, so dass die Beiträge zum Versorgungswerk aus versteuertem Einkommen hätten aufgebracht werden müssen, so Jung. Beim Eintritt in das Rentenalter fallen nun erneut steuerliche Abzüge der aus bereits versteuerten Beiträgen finanzierten Renten an.

Es sei deshalb gerechtfertigt, eine geringere nachgelagerte Besteuerung für Betroffene vorzusehen, erklärte der Vorsitzende der ABV, Dr. Ulrich Kirchhoff, bei der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus forderte Kirchhoff den Gesetzgeber dazu auf, die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke – insbesondere die als Arbeitnehmer tätigen Freiberufler – in die so genannte Riester-Förderung einzubeziehen. Auch diese haben in der Vergangenheit auf Grund der demografischen Entwicklung Einschränkungen beim Leistungsniveau zu tragen gehabt. Es sei deshalb nicht verständlich, warum ihnen die Riester-Förderung verschlossen bleibe, so Kirchhoff. Top

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