Renaissance des Fahrtenbuchs |
30.12.2002 00:00 Uhr |
von Klaus-Martin Prang, Hannover
Nach den Plänen von Rot-Grün soll die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs künftig mit 1,5 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuert werden. Diese Änderung wird zurzeit aber noch heftig diskutiert. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf entsprechend umgesetzt wird.
Wird ein Pkw, der zum Betriebsvermögen gehört, auch privat genutzt, ist der Privatanteil der Nutzung zu versteuern. Auch Arbeitnehmer, denen ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen die private Nutzung versteuern. Die Höhe der privaten Nutzung kann auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden.
1-Prozent-Regelung
Die private Nutzung des Pkw kann für jeden Monat mit 1 Prozent des Listenpreises (künftig mit 1,5 Prozent) angesetzt werden. Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für den Pkw zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung einschließlich der Zuschläge für Sonderausstattungen. Dies gilt auch für Gebraucht– und Leasingfahrzeuge.
Nutzt der Unternehmer den Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sind zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer monatlich als Privatanteil zu versteuern. Gleichzeitig können die Fahrten zum Betrieb mit 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer täglich als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Beispiel: Ein selbstständiger Apotheker hat einen Pkw im Betriebsvermögen mit einem Listenpreis von 30.000 Euro, nutzt den Pkw für sonstige Privatfahrten und an 20 Tagen pro Monat für Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb. Die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb beträgt 10 Kilometer. Der Apotheker hat monatlich 1 Prozent von 30.000 Euro, also 300 Euro zu versteuern. Weiterhin sind dem Privatanteil 0,03 Prozent von 30.000 Euro mal 10 Kilometer, also 90 Euro hinzuzurechnen. Als Betriebsausgabe können 0,36 Euro mal 10 Kilometer mal 20 Tage, also 72 Euro für die Fahrten zum Betrieb abgezogen werden. Insgesamt versteuert der Apotheker also monatlich 318 Euro.
Handelt es sich um einen angestellten Apotheker sind monatlich 390 Euro als so genannter geldwerter Vorteil zu versteuern. In seiner Einkommensteuererklärung kann der Apotheker die 72 Euro pro Monat als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen.
Fahrtenbuch
Anstelle der 1-Prozent-Regelung kann der Unternehmer auch den betrieblichen Nutzungsanteil anhand eines Fahrtenbuches nachweisen. Damit kann die Schätzung anhand der 1-Prozent-Methode widerlegt werden. Bei der Fahrtenbuchmethode müssen die Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden. Der Anteil der Privatfahrten muss sich anhand eines zeitnah geführten ordnungsgemäßen Fahrtenbuches ermitteln lassen.
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich beziehungsweise beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Bei Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk. Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden. Ein repräsentativer Zeitraum, zum Beispiel einige Monate, genügt nicht. Möglich ist auch der Einsatz eines elektronischen Fahrtenbuches. Nachträgliche Änderungen müssen hierbei technisch ausgeschlossen sein oder zumindest dokumentiert werden.
Das Verfahren zur Ermittlung des Privatanteils darf bei demselben Kraftfahrzeug während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden. Es kann aber, wenn zum Beispiel während des Kalenderjahres aus Vereinfachungsgründen die 1-Prozent-Regelung gewählt wurde, das Fahrtenbuch mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. So hat der Arbeitgeber während des laufenden Jahres weniger Verwaltungsaufwand.
Welche Methode sich besser zur Ermittlung des Privatanteils eignet, ist davon abhängig, welcher Aufwand dafür in Kauf genommen und wie stark der Pkw privat genutzt wird.
Allerdings wird die Fahrtenbuchmethode durch die von Rot-Grün geplante
Erhöhung der Pauschale auf monatlich 1,5 Prozent des Listenpreises in
Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen.
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