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Sozialgerichte

Wirbel um Klagewelle der Krankenkassen

Tausende Klagen von Krankenkassen gegen Klinikbetreiber wegen Behandlungskosten bremsen die Sozialgerichte aus. Beide Seiten sparen nicht mit Kritik. Einer der Auslöser des Ganzen liegt in Berlin.
dpa
19.11.2018  08:26 Uhr

Angesichts der Klagewelle um Behandlungskosten haben sowohl Vertreter der Kliniken als auch die Seite der Krankenkassen ihr Vorgehen verteidigt. Der Klageweg sei in einem Rechtsstaat nicht verwerflich, teilte am Freitag die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Eisenberg mit. Man müsse zum einen die Versorgung der Patienten im Auge haben und zum anderen verantwortungsvoll mit Versichertenbeiträgen umgehen.

Die Hoffnungen ruhen nun vor allem auf einem vom Gesundheitsministerium in Mainz angekündigten runden Tisch mit allen Beteiligten. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hatte am Vortag den Kassen rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Mit den Tausenden Klagen und indem sie laufende Rechnungen nicht bezahlten, verstießen sie «massiv gegen die Treuepflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Vertragspartnern». «Diese Vorgehensweise halten Krankenhäuser nicht lange durch», warnte der Vorsitzende der Gesellschaft, Bernd Decker. Die Kliniken hätten einen Anspruch darauf, dass erbrachte Leistungen «zeitnah» bezahlt würden.

Hintergrund des Streits ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Krankenkassen für die Rückforderung von Kosten eine Frist setzt. Im Gesetzgebungsverfahren war eine Ausschlussfrist zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt worden, die am vergangenen Freitag ablief. Danach können Kassen kein vor dem 1. Januar 2017 gezahltes Geld mehr von Kliniken zurückfordern. Mit hinein spielt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni, wonach Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten müssen, etwa ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können. Zuletzt waren als Folge dessen über 15.000 Klagen bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz eingegangen.

Landesgesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hatte angekündigt, binnen zwei Wochen alle Beteiligten zu einem runden Tisch einzuladen. Das begrüßte Decker von der Krankenhausgesellschaft, die nach eigenen Angaben die Interessen von 100 Krankenhäusern im Land vertritt. «Dies ist dringend notwendig, um der Klagewut Einhalt zu gebieten.»

Auch die AOK sieht in dem runden Tisch den «richtigen Weg». Sie verwies auf das Urteil des Bundessozialgerichts. «Die gesetzliche Krankenversicherung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwingend gehalten, die Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts umzusetzen.» Die Krankenhäuser stellten alleine auf die Erlössituation ab, daraus werde dann eine «Versorgungsproblematik» hergeleitet. Bedauerlich sei, dass dies wiederum zu einer «Kurzschlussreaktion der Politik» geführt habe. Die Kassen seien dadurch in eine Situation gebracht worden, innerhalb weniger Tage reagieren zu müssen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Ähnlich klang das bei der Barmer mit Blick auf die Frist in der vergangenen Woche. Ein Sprecher der Landesvertretung Rheinland-Pfalz/Saarland teilte mit: «Aus diesem Grund sahen sich offenkundig viele Kostenträger veranlasst, kurzfristig, also bis zum 9. November 2018, eventuelle Erstattungsansprüche einzuklagen.» Die Barmer selbst klage aktuell wegen der «neurologischen Komplexpauschale» aber nicht gegen Krankenhäuser.

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