»Wir dürfen die Politik nicht überfordern« |
Alexandra Amanatidou |
28.05.2025 12:15 Uhr |
Das Jahr 2024 schließt für die Apothekerkammer Bremen mit einem Fehlbetrag von 36.000 Euro ab. Grund dafür sind geringere Einnahmen aufgrund der Schließungen. Eine Rolle spielten auch die die höheren Ausgaben, etwa für Weiterbildungen sowie die Rechts- und Buchhaltungskosten. Das sei aber erst einmal kein Problem, da die Kammer im vergangenen Jahr einen Überschuss von circa 33.000 Euro habe. »Es ist quasi ein Ausgleich«, so Scholz.
Der Anteil der Apothekerkammer für die Sanierung des ZL-Gebäudes in Höhe von mehr als 50.000 Euro werde aus den Kapitalanlagen der Apothekerkammer bezahlt. Auch die ZL-Beiträge der Mitglieder werden dieses Jahr aus dem Kapital gedeckt.
Matthias Flume, Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, hielt einen Vortrag über die Altersversorgung beim VAWL, die sowohl für Mitglieder in Westfalen-Lippe als auch in Bremen gilt. Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die auf der gesetzlichen Grundlage des Heilberufsgesetzes seit dem 1. Januar 1978 besteht. Laut Flume steigen die Kapitalanlagen kontinuierlich und haben in den letzten zehn Jahren 2,8 Milliarden Euro erreicht.
Unter dem Punkt »Sonstiges« entstand eine hitzige Diskussion über gefälschte Rezepte für Abnehmspritzen. »Der Kreis dieser Produkte erweitert sich und es gibt echte Probleme in den Apotheken«, mahnte Christiane Lutter, Vorsitzende des Bremer Apothekerverbands. Auch sehr gut gemachte Fälschungen seien darunter, auf die man genau achten müsse, waren sich alle im Raum einig. Diese zu erkennen, werde immer schwieriger.
»Briefen Sie Ihre Teams, damit sie wachsam sind, auch die, die in Teilzeit arbeiten«, mahnte Lutter. Denn es gebe viele Tricks, um an die Abnehmspritze zu kommen. »Das Problem kommt auch nach Bremen. Hier sind die gleichen Präparate wie in Berlin gefragt«, sagte Apotheker Christof Fischer.
Ein weiteres großes Thema war der Missbrauch von Patientendaten. Fischer hatte beispielsweise bei der Krankenkasse angerufen und festgestellt, dass es den Patienten gar nicht gibt. »Ob es echte Patientendaten sind oder nicht, lässt sich nicht so einfach erkennen«, mahnte dennoch Justus. Außerdem seien Apotheken zur Schweigepflicht verpflichtet, so Scholz. Eine Anzeige bei der Polizei solle nur erstattet werden, wenn es die Gefahr bestehe, dass mehrere Menschen erkranken könnten, so das Fazit des Präsidenten der Apothekerkammer Bremen.