| Alexander Müller |
| 08.10.2026 14:00 Uhr |
BAK-Präsident Armin Hoffmann spricht sich für eine moderne Apothekenaufsicht aus. / © PZ/Alois Müller
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) haben die Apotheken laut Hoffmann nicht nur neue Vorschriften bekommen. »Es geht genauso um die Verantwortung, zu wissen, wo diese Wege enden müssen. Es geht um die Freiheit, Aufgaben neu zu verteilen. Aber um die Verantwortung, die pharmazeutische Qualität nicht neu zu definieren, sondern zu sichern. Es geht um die Freiheit, Prozesse zu vereinfachen. Aber um die Verantwortung, dass Vereinfachung niemals mit Nachlässigkeit verwechselt werden darf.«
In seinem Vortrag »Die Apotheken von morgen – zwischen Freiheit und Verantwortung« vor den Pharmazieräten und Amtsapothekern betonte der BAK-Präsident deren besondere Rolle im Gesundheitswesen: »Sie sind weder bloß Kontrolleure noch bloß Berater. Sie sind Teil eines Systems, dessen Ziel nicht die Kontrolle um der Kontrolle willen ist.« Das Ziel sei die sichere Arzneimittelversorgung.
Ob neue Schutzimpfungen, Testungen oder venöse Blutentnahmen – jede neue Leistung verändere den Charakter des Apothekenbetriebs, so Hoffmann. Die neuen Dienstleistungen sollten die Apotheken nicht lediglich als neue Einnahmequelle betrachten. »Sie sind vor allem eine Erweiterung unseres Versorgungsauftrags.« Die Apotheke werde künftig noch stärker diagnostisch tätig sein, »ohne in die ärztliche Verantwortung einzugreifen«. Die Apothekenbetriebsordnung trage dieser Entwicklung zunehmend Rechnung. Schon heute definiere sie pharmazeutische Tätigkeit wesentlich weiter als nur Herstellung und Abgabe.
Damit verändere sich auch die Arbeit der Pharmazieräte und Amtsapotheker, gerade wenn das Recht mehr Eigenverantwortung ermögliche. »Dann reicht es nicht mehr, nur zu fragen: ›Ist das erlaubt?‹ Wir müssen häufiger fragen: ›Ist das sicher?‹« Es gehe darum, ob der Prozess geeignet ist, das gewünschte Qualitätsniveau zuverlässig zu erreichen, und ob der Leiter seine Verantwortung tatsächlich wahrgenommen hat. »Es ist der Unterschied zwischen einer rein formalen und einer stärker qualitätsorientierten Aufsicht.«
Je größer der Gestaltungsspielraum sei, desto wichtiger werde die Qualität der Aufsicht, so Hoffmann. Nicht die Menge der Beanstandungen oder gefundener Formfehler sei das Maß einer guten Aufsicht, auch nicht die Länge eines Prüfberichts. Entscheidend sei die Frage: »Hat die Aufsicht dazu beigetragen, dass die Arzneimittelversorgung sicherer geworden ist?«
Die Leitplanken für die neuen Freiheiten sind laut Hoffmann Patientensicherheit, pharmazeutische Qualität, berufliche Verantwortung und Nachvollziehbarkeit. »Deshalb kann Qualität nicht bedeuten: Alle machen alles gleich. Qualität muss bedeuten: Alle erreichen ein sicheres Ergebnis – mit angemessenen, nachvollziehbaren und überprüfbaren Prozessen«, so Hoffmann.