Wie spreche ich passende Patienten an? |
Daniela Hüttemann |
09.09.2022 09:00 Uhr |
Ansprechen könnte man zum Beispiel Patienten bei einer Neuverordnung eines Medikaments oder wenn der Patient von sich aus ein Problem anspricht, zum Beispiel eine Nebenwirkung, Schluckprobleme oder eine hohe Tablettenlast. Ebenso sinnvoll kann das Angebot sein, wenn dem Apotheker eine mögliche Doppelverordnung oder Interaktion auffällt oder er vermutet, dass der Patient sein(e) Arzneimittel nicht richtig anwendet oder weglässt.
Folgende Fragen eignen sich zum Gesprächseinstieg:
Gerade letztere Frage ziele auf ein Grundmotiv des Menschen: das Bedürfnis nach Sicherheit. »Knüpfen Sie an die Situation des Patienten an und bieten Sie Unterstützung an«, riet Dartsch. Man solle den Patienten erklären, worum es geht, aber sie nicht bevormunden. »Fragen Sie erst einmal, ob der Patient mehr erfahren will, bevor Sie genauer erklären, was gemacht wird, wer die Beratung durchführen wird, wie viel Zeit es dafür braucht und was der Nutzen ist.« Es müsse auch nicht sofort ein Termin vereinbart werden. Man könne dem Patienten auch erst einmal Informationsmaterial wie den entsprechenden Patientenflyer der ABDA mitgeben, damit er sich zu Hause in Ruhe einlesen kann. Weiteres Info- und Werbematerial findet sich unter www.apothekenkampagne.de.
Mögliche Ursachen für Bedenken des Patienten seien die Befürchtung, dass eine mangelnde Therapietreue aufgedeckt wird, Angst vor Kosten oder die Überzeugung »Mein Arzt kennt meine Arzneimittel!«. »Nehmen Sie solche Einwände ernst und gehen Sie darauf ein«, empfahl die Referentin. Es sei eine Chance, die Therapie gemeinsam zu verbessern.
Wem die pharmazeutische Dienstleistung »erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation« angeboten werden darf, ist genau definiert (siehe oben). Eine Medikationsanalyse, also ein strukturierter Blick auf die Gesamtmedikation, kann aber auch für weitere Patienten sinnvoll sein. Als Beispiele nannte Dartsch das Vorliegen von mindestens vier verschiedenen chronischen Erkrankungen, mehr als zwölf Arzneimittelanwendungen am Tag, die Anwendung von kritischen Arzneistoffen, Anwendungsprobleme, Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Wirkverlust oder Non-Adhärenz, verschiedene Verordner oder Therapieänderungen.
Es handelt sich hier um ein systematisches Vorgehen, das in der entsprechenden Leitlinie der Bundesapothekerkammer genau definiert ist, mit höherem zeitlichem Umfang als die Standardberatung zu einem einzelnen Arzneimittel, zu der der Apotheker gemäß § 20 Apothekenbetriebsordnung verpflichtet ist. Letztere ist über das Packungshonorar abgegolten; eine Medikationsanalyse darf dem Patienten in Rechnung gestellt werden.