Wie sollten die Apotheken jetzt mit E-Rezepten umgehen? |
Der DAV erklärt weiter, dass die Testphase weiterlaufe und alle Akteure (also auch Apotheken) offiziell bei der Gematik als Test-Teilnehmer registriert sein müssen, wenn sie an einem Projekt teilnehmen wollen. Erst dann gelten bestimmte Verpflichtungen für die eingeschriebene Apotheke. Aber selbst eingeschriebenen Apotheken könnten Nachteile drohen – etwa, wenn sie E-Rezepte erhalten für Versicherte einer Krankenkasse, die nicht E-Rezept-ready ist. Wegen solcher Fälle empfiehlt der DAV den Landesapothekerverbänden mit den Landesverbänden der Krankenkassen Friedenspflichten abzuschließen. Die PZ hatte bereits ausführlich über die E-Rezept-bedingten Retax-Gefahren für Apotheken berichtet.
Sollten nicht eingeschriebene Apotheken ein E-Rezept erhalten und dieses nicht (wie oben empfohlen) durch ein Muster-16 austauschen können, empfiehlt der DAV, dass diese trotzdem die Abrechnung versuchen. Ob die Vergütung dann auch erfolgt, hängt allerdings davon ab, ob die Krankenkasse und das Rechenzentrum technisch in der Lage sind, die E-Rezept-Abrechnung abzuwickeln.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.