Wie sollten die Apotheken jetzt mit E-Rezepten umgehen? |
Vereinzelt kann es dazu kommen, dass Patienten E-Rezepte in die Apotheke bringen. Wie sollten Apotheken damit umgehen? / Foto: Picture Alliance/dpa
Das Bundesgesundheitsministerium hat die flächendeckende E-Rezept-Einführung, wie sie im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) vorgesehen ist, kurz vor dem Jahreswechsel verschoben. Im Berliner Testprojekt waren zu diesem Zeitpunkt gerade einmal rund 50 E-Rezepte korrekt verordnet, beliefert und abgerechnet worden, nur zwei Krankenkassen waren involviert, nicht alle Praxis-Software-Systeme konnten die Datensätze erzeugen und auch die Apotheken-Rechenzentren waren noch nicht alle E-Rezept-ready. So erklärte das BMG, dass das neue, digitale Verordnungssystem vorerst weiter getestet werden solle.
Aber wie geht es weiter mit der schrittweisen Einführung des E-Rezeptes? Wo wird wann was getestet? Die Gematik hatte schon Anfang Dezember ermöglicht, dass sich Praxen, Apotheken und deren Software-Anbieter im gesamten Bundesgebiet an Testprojekten beteiligen – vorausgesetzt, sie sind bei der Gematik registriert. Bislang hat sich noch kein neues Test-Cluster gebildet. Die Hauptstadtregion ist und bleibt somit die einzige Region, in der einige Praxen und Apotheken in der Lage sind, E-Rezepte zu erzeugen, bzw. zu beliefern.
Nichtsdestotrotz kann es vereinzelt vorkommen, dass Apotheker auch außerhalb der Berliner Testregion E-Rezepte erhalten. Die Server-Infrastruktur der Gematik wurde schließlich fertiggestellt und ist in Betrieb und mit der Zeit dürften immer mehr Praxen technisch in die Lage versetzt werden, über diese neue Infrastruktur E-Rezept-Codes zu erzeugen, die dann in der Apotheke landen. Für die Apotheken stellen sich dann viele Fragen: Ist das Rechenzentrum bereit, das E-Rezept zu empfangen und zu verarbeiten? Akzeptiert die beteiligte Krankenkasse das E-Rezept als Abrechnungsgrundlage? Und drohen Retaxationen, sollte die Datei nicht vollständig oder fehlerhaft sein?
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit Blick auf diese Fragen einige Empfehlungen ausgearbeitet, die die Landesapothekerverbände derzeit an ihre Mitglieder weiterreichen. Demnach sind die Apotheken in dieser Phase der E-Rezept-Einführung nicht verpflichtet, E-Verordnungen anzunehmen. Daraus folgt die Empfehlung: »Sollte ein Versicherter mit einem E-Rezept eine Apotheke aufsuchen, kann die Apotheke die Belieferung mit Verweis auf die Verschiebung der verpflichtenden Einführung verweigern und den ausstellenden Arzt um ein Muster 16 bitten.«
Der DAV erklärt weiter, dass die Testphase weiterlaufe und alle Akteure (also auch Apotheken) offiziell bei der Gematik als Test-Teilnehmer registriert sein müssen, wenn sie an einem Projekt teilnehmen wollen. Erst dann gelten bestimmte Verpflichtungen für die eingeschriebene Apotheke. Aber selbst eingeschriebenen Apotheken könnten Nachteile drohen – etwa, wenn sie E-Rezepte erhalten für Versicherte einer Krankenkasse, die nicht E-Rezept-ready ist. Wegen solcher Fälle empfiehlt der DAV den Landesapothekerverbänden mit den Landesverbänden der Krankenkassen Friedenspflichten abzuschließen. Die PZ hatte bereits ausführlich über die E-Rezept-bedingten Retax-Gefahren für Apotheken berichtet.
Sollten nicht eingeschriebene Apotheken ein E-Rezept erhalten und dieses nicht (wie oben empfohlen) durch ein Muster-16 austauschen können, empfiehlt der DAV, dass diese trotzdem die Abrechnung versuchen. Ob die Vergütung dann auch erfolgt, hängt allerdings davon ab, ob die Krankenkasse und das Rechenzentrum technisch in der Lage sind, die E-Rezept-Abrechnung abzuwickeln.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.