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Wie läuft’s mit Card Link?

Die ortsunabhängige mobile Einlösung des E-Rezepts mit dem sogenannten Card-Link-Verfahren nimmt immer mehr Fahrt auf. Die Anbieter zeigen sich erfreut. Aber die neue Technologie wird dem Erfolg zum Trotz Übergangslösung bleiben. Ab 2026 soll Schluss sein.
Ev Tebroke
11.10.2024  09:00 Uhr
Ist 2026 wirklich Schluss mit Card Link?

Ist 2026 wirklich Schluss mit Card Link?

Nach so viel positivem Branchenfeedback zu Card Link liegt die Frage nahe, wie es weitergeht. Denn bekanntlich ist das Verfahren von vornherein vom Gesetzgeber als Übergangslösung angelegt. Ab 2026 soll die Gesundheits-ID das Verfahren ablösen.

Die Branchenvertreter machten keinen Hehl daraus, dass sie dies schade finden und darauf hoffen, Card Link auch danach noch anbieten zu können. Schreiner von gesund.de betonte, die Patienten gewöhnten sich gerade massenhaft an dieses Verfahren. Möglicherweise könne es als sinnvolle Ergänzung weiterentwickelt werden, so die Hoffnung. Die Branche sei diskussionsbereit und wolle keine behördlichen Entscheidungen. »Wir müssen darüber sprechen, wie genau der Übergang gestaltet werden kann. Wir müssen den Prozess gemeinsam gestalten«, sagte er in Richtung Gematik.

Gematik-Chef Fuhrmann ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass Card Link lediglich eine Übergangstechnologie bleiben werde. Ziel sei es, die digitalen Identitäten ab 2026 breit in die Fläche zu bringen. »Ein Standard, der dieses Ziel kannibalisiert, ist da nicht hilfreich.«

SMS-Verifizierung in der Kritik

Vor diesem Hintergrund stellte sich dann auch die Frage, in wieweit es sinnvoll ist, eine Technologie bis dahin überhaupt noch zu optimieren. Denn Fakt ist, dass es bei Card Link durchaus einige Baustellen gibt. Schlapfner sagte, es gelte, das Prozedere derzeit stetig zu verbessern. Am Ende gehe es doch darum, dass jede Apotheke ihren Patienten einen einfachen guten Digitalservice bieten könne. »Wo wir mitgestalten können, bieten wir uns an. Zeitgleich machen wir das Beste aus der jetzigen Lösung.«

Was die Baustellen betrifft, so steht insbesondere die SMS-Lösung in der Kritik. »Das SMS-Verfahren ist ungünstig«, unterstrich Behrendt von der Gedisa. Derzeit ist zur Einlösung des E-Rezepts via EGK die Eingabe eines per SMS zugesandten Einmalpassworts nötig, dieses ist 15 Minuten gültig. Jede SMS-Abfrage ist dabei kostenpflichtig für die Anbieter, was diese letztlich in ihre Kalkulation und Angebotspauschalen einpreisen müssen. Dem Vernehmen nach fallen pro SMS-Verifizierung 10 Cent an. Auch datenschutzrechtlich wird das SMS-Verfahren kritisch und als mögliches Datenleck gesehen.

Schreiner fordert grundsätzlich mehr Pragmatismus beim Datenschutz. Ansonsten stoße man auf Gegenwind bei den Anwendern. »Usability ist genauso wichtig wie technische Sicherheit.« Fuhrmann konterte augenzwinkernd: »Leider gibt es kein Bundesamt für Usability und Patient Journey.« Die Sicherheitsstandards hierzulande seien für den Markt oft nicht die optimale Lösung. »Aber so ist es nun mal.«

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