| Alexander Müller |
| 03.12.2025 11:00 Uhr |
Auch Duderstadt ist überzeugt: »Wir haben doch diese Gatekeeper-Funktion längst.« Aber die Apotheken müssten sichtbarer werden. Hoffmann stimmte zu: »Es wäre mein Wunsch, dass die Apotheke von der Bevölkerung als erste Anlaufstelle gesehen wird, aber noch ist es nicht so.«
Klemm äußerte Bedenken, dass das heutige Modell eben kein strukturiertes Einschätzungssystem sei. Wenn die Praxis am Freitagnachmittag schon geschlossen hat, endet die Reise häufig in der Apotheke. In ihrer Vision könnte der Apotheker selbst einen Termin bei einer Praxis besorgen. In der offenen Debatte wurde hierzu auch über assistierte Telemedizin diskutiert. Allerdings befürchte vor allem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), dass es zu Doppelstrukturen kommt, berichtete Lucas, die auch ABDA-Vizepräsidentin ist.
Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist vorgesehen, dass Apotheken in eng definierten Ausnahmen auch verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen, wenn kein Rezept vorliegt. Gerade dieser Passus im Entwurf sorgt für reichlich Ärger bei der Ärzteschaft.
Erbringen Apotheken damit originär ärztliche Tätigkeiten? Die Teilnehmer bei »Kammer aktiv« diskutierten darüber, ob Apotheken in der heilberuflich geschützten Selbstmedikation nicht ohnehin längst für Anamnese und Diagnose zuständig seien, und wie es gelingen kann, Grenzen auflösen, ohne die Organisation und Einheit der Apotheke zu verletzen. BAK-Präsident Hoffmann zufolge braucht es dabei Fingerspitzengefühl: »Wir haben schon auch ein Regelwerk, das den Apothekenvorbehalt des Arzneimittels schützt.«
Klemm kann sich mehr Kompetenzen in der Versorgung chronischer Kranker gut vorstellen. In Polen finde dies durch gut geschulte Pflegefachkräfte statt, nicht durch Ärzte. In dieser Rolle könne sie sich die Apotheken gut vorstellen. Das sei im europäischen Ausland sowieso üblich. Lucas legte abschließend Wert darauf, dass möglichst alle Apotheken bei dieser Entwicklung mitgenommen werden, weil ein einheitliches Angebot wichtig für eine gute Patientenversorgung sei.