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Koalition

Wie halten wir es mit dem Cannabis?

Legales Cannabis für Konsumierende wollte die Union nicht, schärfere Regeln beim medizinischen Gebrauch will die SPD nicht – und die wissenschaftliche Auswertung der Teilfreigabe beurteilen die Koalitionäre auch teils gegensätzlich. Und nun? Am 8. Oktober könnte es mehr Klarheit geben.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 30.09.2025  14:10 Uhr
Wie halten wir es mit dem Cannabis?

Das »Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis« (CanG) ist seit gut anderthalb Jahren in Kraft. Es geht darin um legales Kiffen für Erwachsene und um den Umgang mit Medizinalcannabis. Beides fördert die Harmonie innerhalb der Koalition nicht gerade. Dies zeigen einmal mehr die sehr unterschiedlichen Reaktionen von Union und SPD auf eine erste Evaluation der Teilfreigabe, die gestern vorgestellt wurde.  

Die Union, die das Ampelgesetz eigentlich kippen wollte und dies sogar im Wahlkampf thematisierte, hatte sich im Koalitionsvertrag schließlich damit zufrieden gegeben, dass der zentrale Gesetzesteil zum Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)  wissenschaftlich ausgewertet wird.

Diese erste Experteneinschätzung ergab nun, dass es beim Konsumcannabis zunächst keinen dringenden Handlungsbedarf gebe; so habe die Teilfreigabe keine dramatischen negativen Auswirkungen auf Konsumverhalten oder Gesundheitsschutz, der ohnehin sinkende Trend beim Jugendkonsum setze sich fort. Das Ziel, den Schwarzmarkt trockenzulegen, werde unter den aktuellen Voraussetzungen – vor allem zu wenige Anbauvereinigungen – allerdings nicht erreicht. Die Entkriminalisierung sei aber immens.

Letzteres wertet die SPD als Erfolg.  Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, hebt  hervor, dass mit der Teillegalisierung »die größte Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik« einhergegangen sei. Cannabisdelikte seien um 60 bis 80 Prozent zurückgegangen, der Schwarzmarkt sei zudem »auf dem Rückzug«. »Besonders erfreulich« sei, dass der Konsum unter Jugendlichen weiter zurückgegangen sei, während es bei Erwachsenen keinen sprunghaften Anstieg gebe. »Damit zeigt sich: Prävention und Schutz wirken«, so der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete und Arzt.

SPD: Überfälliger Schritt – CDU: Ziel verfehlt

Auch die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge hält die Ergebnisse für erfreulich. Die Legalisierung von Cannabis sei »der richtige und längst überfällige Schritt«, so Wegge in Berlin. Die erreichte Entkriminalisierung entlaste nicht nur Konsumierende, sondern vor allem auch Polizei und Justiz.

Die Union sieht in der Auswertung andere Schwerpunkte – nämlich vor allem die Risiken, die mit dem erleichterten Konsum einhergingen. Der Bundesdrogenbeauftragte und CDU-Abgeordnete Hendrik Streeck kritisierte, dass das Gesetz sein Ziel verfehle, den Gesundheitsschutz zu stärken. Denn die Zahl der Frühinterventionen sei rückläufig, zudem gebe es mehr akute Gesundheitsstörungen durch Cannabis und der Importanteil von Medizinalcannabis sei deutlich gewachsen – auch das habe die Evaluation ergeben.

Auch beim Medizinalcannabis sind Union und SPD bislang uneins. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) verschärfen und Erstverordnungen künftig nur noch bei persönlichem Arztkontakt in der Praxis erlauben. Laut dem Referentenentwurf soll zudem der Versand von Cannabisblüten verboten werden. 

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