Wie hält das BMG es mit der Versenderkontrolle? |
Cornelia Dölger |
16.07.2025 12:20 Uhr |
Gleiche Vorgaben für Versender und lokale Apotheken will die Bundesregierung schaffen. So steht es im Koalitionsvertrag. / © PZ/Brockfeld
Angesichts des kurz bevorstehenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rx-Preisbindung, die die Bonus-Modelle von Versandapotheken betrifft, sind die berühmten »gleich langen Spieße« für Versender und stationäre Apotheken aktueller denn je. Dass für die einen wie die anderen dieselben Vorgaben für Transport und Lagerung gelten müssen, hat sich auch die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben und den Plan im Koalitionsvertrag verankert.
Angesichts der brütenden Hitze in den vergangenen Wochen warnte die »Welt« jetzt vor einem »Risiko der Online-Apotheken«. Arzneimittel könnten durch zu hohe Temperaturen beim Transport Schaden nehmen und im schlimmsten Fall eine Gesundheitsgefahr darstellen, zitierte das Blatt den CSU-Gesundheitspolitiker und Vizevorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Stephan Pilsinger. An dieses Problem müsse die Politik ran, »was die Vorschriften, aber auch was die Kontrolle angeht«, so Pilsinger.
Ähnlich argumentierte in dem Text Simone Borchardt (CDU), Gesundheitssprecherin der Unionsfraktion. Demnach birgt die unzureichende Überprüfung der Kühlketten »erhebliche Risiken für die Patientensicherheit«. Borchardt sprach sich laut »Welt« dafür aus, die Lücken bei den Kontrollen zu schließen, hier gebe es »dringenden Nachjustierungsbedarf«.
Die Eintracht störte eine Antwort des BMG, denn laut »Welt« sah das Ministerium keine Hinweise, »dass zum Beispiel eine vorgeschriebene Kühl- oder Kühlkettenpflicht beim Arzneimittel-Versandhandel nicht eingehalten wird und daraus Gefahren für die Patienten entstehen«. Dies habe das Haus von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mitgeteilt, heißt es in dem Artikel vom 7. Juli.
Auf Nachfrage der PZ ließ eine Ministeriumssprecherin jetzt wissen, dass diese Darstellung nicht zutreffe. Vielmehr sehe der Koalitionsvertrag vor, Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten, weiter zu vereinheitlichen. Die Sprecherin betonte: »Entsprechende Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit bleiben abzuwarten.«