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Inklusion
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Wie eine barrierefreie Gesundheitsversorgung gelingt

Eine Diskussionsrunde mit den Grünen-Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther und Simone Fischer machte Versorgungslücken sichtbar und skizzierte Wege zu einer inklusiven Gesundheitsversorgung für Frauen mit Behinderungen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 21.01.2026  17:30 Uhr

Querschnittsgelähmt und beatmet: Erfahrungen einer Betroffenen

Maria-Christina Hallwachs von der Beratung für querschnittsgelähmte Menschen mit Beatmung und selbst Betroffene berichtete aus ihren Erfahrungen im Alltag. »Es ist einfach ein Riesenschlamassel. Man braucht viel Geduld, viel Durchsetzungsvermögen.« Trotzdem komme man oft nicht sehr weit. »Sie können sich vorstellen, dass ich in meinem Freundeskreis, in meiner Beratungsarbeit, sehr viele Frauen in meiner Lage kenne, die schlichtweg keine Vorsorgeuntersuchungen machen. Das darf nicht sein«, so Hallwachs.

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, bezeichnete es als besorgniserregend, dass viele Frauen mit Behinderung und Mädchen mit Behinderung in Deutschland unter- oder fehlversorgt sind. »In Deutschland leben rund 6,5 Millionen Frauen mit Behinderung. Das sind 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung. Viele von ihnen werden nicht richtig versorgt«, so Schlegel. Die Inklusion im Gesundheitswesen und die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen werde bis heute weder hinreichend umgesetzt noch systematisch geplant.

Die Problematik sei kein systematisches Thema der Gesundheitspolitik und werde weder politisch noch in der medizinischen Praxis als ein Thema der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung erkannt. Es sei nicht in der Politik angekommen, dass es »hier wirklich um Diskriminierungsproblematiken geht und dass der Zugang nicht da ist und dadurch Versorgungsengpässe und auch wirklich Unterversorgung besteht«, so Schlegel weiter. Die Politik müsse sich dieses Themas annehmen, »weil es darum geht, für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Gleichbehandlung herzustellen«. Auch in der medizinischen Praxis im Gesundheitswesen sei der Blick auf Behinderung nicht ein solcher, »dass man sagt, das sind Patientinnen und Patienten wie andere auch und ich möchte und muss ihnen einen Zugang zur Praxis gewähren.«

Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es wenig Kenntnisse in der Medizin über die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung gebe und dass Menschen mit Behinderung Gefahr laufen, im Gesundheitswesen diskriminiert zu werden. Das oberste deutsche Gericht erkenne »schwarz auf weiß« an, dass es dahin gehend eine Diskriminierung im Gesundheitswesen gibt. Sie fordert: »Das muss den Staat tatsächlich zum Handeln bringen.«

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