| Melanie Höhn |
| 21.01.2026 17:30 Uhr |
Laut Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention darf niemand aufgrund seiner Behinderung von Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. »Außerdem müssen Menschen mit Behinderung, ganz besonders Mädchen mit Behinderung, eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und von derselben Qualität und auf demselben Standard haben, wie andere Menschen auch«, erläuterte die Expertin.
Für Deutschland bedeute das, dass eine inklusive Regelversorgung im Gesundheitswesen dringend erforderlich sei. Es brauche besondere Angebote für Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel im Bereich Gynäkologie oder Spezialambulanzen. Außerdem sei eine umfassende Barrierefreiheit im Gesundheitswesen für alle Menschen mit Behinderung vonnöten. »Das betrifft auch leichte Sprache für intellektuell beeinträchtigte Frauen, bestimmte reizreduzierte Untersuchungssituationen für psychisch oder autistisch beeinträchtigte Frauen oder Frauen mit dem Autismus-Spektrum«, sagte sie.
Zudem seien Leitsysteme, beispielsweise für sinnesbeeinträchtigte oder blinde Menschen, aber auch Gebärdensprachdolmetschen für taube Frauen, notwendig. 80 Prozent der Praxen in Deutschland seien gar nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. »Das heißt, es gibt für Frauen und Mädchen mit Behinderung keine freie Arztwahl oder Ärztinnenwahl und es erfolgt meistens auch keine wohnortnahe Versorgung«, so Schlegel.
Auch bei Präventionsangeboten würden Menschen mit Behinderung in der Regel nicht mitgedacht. Unabhängig von der Akutversorgung gebe es einen großen Mangel in der Prävention.
Des Weiteren fordert Schlegel, dass Personen im Gesundheitswesen aus- und zu den Bedarfen von Menschen mit Behinderung weitergebildet werden: »Die Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen und anderer Fachkräfte muss verpflichtend verankert sein in der Prüfungsordnung und in deren Ausbildungskurrikula.« Es müsse Module zur Behandlung von Menschen mit Behinderung sowie eine Sensibilisierung dazu geben, was Diskriminierung ist und welche Rechte Menschen mit Behinderung in der Versorgung haben.