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Krisengesetzgebung

Wie der Bundestag Notgesetze auf den Weg bringen will

Notgesetze ohne den Gesetzgeber geht nicht. Doch wie sollen die 709 Abgeordneten im Reichstagsgebäude zusammenkommen, ohne sich gegenseitig zu gefährden? Zur Verabschiedung ist die »Kanzlermehrheit« erforderlich und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) befindet sich seit Sonntag selbst in in häuslicher Quarantäne.
dpa/PZ
23.03.2020  12:36 Uhr

Der Bundestag ist bei den geplanten Beschlüssen der Not- und Schutzpakete gegen die Corona-Krise selbst im Krisenmodus. Das Kabinett beschließt am heutigen Mittwoch ein beispielloses Hilfspaket in Corona-Krise das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Dabei unterstützt der Bund Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, beschloss das Kabinett am Montag gleich mehrere große Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen. Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen. 

Für den geplanten Plenumstag am Mittwoch gelten Sonderregeln. Eindringlich rief der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, die Abgeordneten auf, am Mittwoch nach Möglichkeit zu kommen. «Wenn Ihr es gesundheitlich verantworten könnt, kommt bitte kommende Woche nach Berlin, um an der Abstimmung am Mittwoch teilnehmen zu können», schrieb Schneider in einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Brief.

Kanzlermehrheit nötig für Beschluss zur Aussetzung der Schuldenbremse

Der Grund: Für die geplanten Ausgaben gegen die Krisenfolgen in dreistelliger Milliardenhöhe müsse zeitweise die Schuldenbremse ausgesetzt werden. »Hierfür ist zwingend die Kanzlermehrheit, also die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages, von 355 Abgeordneten erforderlich.« Das könnte in der momentanen Situation eine Herausforderung sein, denn auch Bundeskanzlerin Angela Merken (CDU) befindet sich seit Sonntagabend selbst in häusliche Quarantäne. Sie hatte Kontakt zu einem Arzt, der mittlerweile selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Bömer (CDU), schrieb in einem dpa vorliegenden Brief an die Abgeordneten, die räumliche Situation im Fraktionssaal lasse die nötigen »Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz der Mitglieder der Fraktion« nicht zu. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss zu umfangreichen Staatshilfen und Gesetzesänderungen am Montag ist bei der Unionsfraktion demnach eine Telefonkonferenz mit den führenden Abgeordneten und Vertretern der Regierung geplant. Fraktionsmitglieder sollen Anregungen und Fragen vorher an die jeweiligen Arbeitsgruppenchefs richten.

Bei der SPD heißt es in dem Schreiben: »Wir werden in jedem Fall sicherstellen, dass im Fraktionssaal wie auch im Plenarsaal die erforderlichen Abstände zwischen den Sitzplätzen gewährleistet sind.« Wer nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen wolle, könne mit dem Auto eine bestimmte Tiefgarage des Bundestags nutzen. Schneider schrieb, die Anwesenheit im Plenum werde lediglich während der Stimmabgabe zur Aussetzung der Schuldenbremse nötig sein. »Eine Teilnahme an der Plenardebatte wie an den anderen Abstimmungen wird nicht zwingend nötig sein.« Die namentliche Abstimmung, für die die Kanzlermehrheit gebraucht werde, werde wie bereits zuletzt außerhalb des Plenarsaals stattfinden, so dass mit zusätzlichen Urnen und zeitlicher Streckung die Abstände eingehalten werden könnten. Die für die Notfallgesetze nötigen Ausschüsse tagen ebenfalls. »Die Obleute können miteinander vereinbaren, in einer reduzierten Besetzung zu tagen«, so Schneider. Am Freitag soll dann der Bundesrat abschließend die Notfallgesetze beschließen.

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