Wie das Frühwarnsystem für Lieferengpässe vorankommt |
Alexandra Amanatidou |
02.06.2025 15:15 Uhr |
Zwei Berichte soll das BMG bis zum 31. Dezember 2025 zur Evaluation des ALBVVG erhalten. Einmal vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und einmal vom BfArM. Letzteres soll aufzeigen, welche Auswirkungen die durch die Artikel 1 bis 4 des ALBVVG eingeführten Änderungen des Arzneimittelgesetzes, des Fünften Buches Sozialgesetzbuches, des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung auf die Versorgung mit Arzneimitteln haben.
Soweit Arzneimittel im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) betroffen sind, ist der Bericht im Einvernehmen mit dem PEI zu erstellen.
Den Verweis auf den ausstehenden Berichten nannte die AfD »unverantwortlich«. »Damit werden wichtige Entscheidungen für die Arzneimittelversorgung unserer Bürger immer weiter verschoben«, sagte Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung der Partei. »Wir brauchen eine kontinuierliche und transparente Berichterstattung, sowie Zwischenbewertungen, um die Engpässe rechtzeitig zu erkennen und zu entschärfen«, so Sichert.
Laut einer Tabelle des BfArM (Stand: 30. April 2025) sind 2024 die Lieferengpassmeldungen von sowohl versorgungsrelevanten als auch versorgungskritischen Wirkstoffen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Gesamtzahl lag 2024 bei 892 Meldungen, 2023 waren es noch 1.017. Für das Jahr 2025 liegt die Zahl aktuell bei 362 Meldungen, davon sind 128 als versorgungsrelevant und 55 als versorgungskritisch eingestuft.
Ein Lieferengpass muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem Versorgungsengpass führen, da oftmals alternative Arzneimittel zur Verfügung stehen, durch die die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterhin sichergestellt werden kann. Die Zahl der Meldungen zu Wirkstoffen, die als versorgungsrelevant eingestuft wurden, fällt im Verhältnis zum gesamten Meldeaufkommen deutlich geringer aus.