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Kleine Anfrage

Wie das Frühwarnsystem für Lieferengpässe vorankommt

Auf eine kleine Anfrage zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) bekannt gegeben.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 02.06.2025  15:15 Uhr
Wie das Frühwarnsystem für Lieferengpässe vorankommt

Das Gesetz soll strukturelle Veränderungen wie Festbeträge, Rabattverträge und eine verstärkte Medikamentenproduktion auf den Weg bringen, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben dürfen, wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist.

Zu den bisherigen Auswirkungen der durch das ALBVVG veränderten Regeln bei Rabattvertragsausschreibungen, teilte die Bundesregierung mit, dass der Großteil der Lose in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum ausgeschrieben beziehungsweise bereits bezuschlagt worden sei.

»Nach einer Anpassungsphase an die neu eingeführten Lagerverpflichtungen kann anhand mittlerweile vorliegender Marktdaten darauf geschlossen werden, dass der neuen Verpflichtung nachgekommen wurde und nun mehr Ware in der Lieferkette verfügbar ist, um eine Kompensation von eventuellen Lieferengpässen zu gewährleisten«, so die Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen der AfD.

Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Bereich Lieferengpässe ein regelmäßiges und umfassendes Monitoring von kritischen Lieferengpässen standardmäßig bei den Bundesoberbehörden implementiert sei.

»Zukünftig soll es ermöglicht werden, Wirkstoffe von Interesse zu definieren und innerhalb des Frühwarnsystems regelmäßig und umfassend auch ohne gemeldeten Lieferengpass mit Blick auf die Versorgungslage zu monitoren«, so die Antwort der Bundesregierung.

Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems für drohende Lieferengpässe in einer funktionsfähigen Basisversion sei für das 4. Quartal 2025 vorgesehen. Die Basisplattform des Frühwarnsystems, zu der die vollautomatisierte Aggregation unterschiedlicher Datenquellen gehört, sei allerdings seit dem 2. Quartal 2025 verfügbar.

Im Weiteren werde die Generierung präziser Signale sowie das Signalmanagement konzipiert. Da das Frühwarnsystem das Ziel verfolge, für jegliche Arzneimittel Versorgungsrisiken vorherzusagen, seien erreichte Entwicklungsstufen immer unmittelbar für alle Arzneistoffe von bestimmtem Interesse verfügbar.

Der Aufbau des Frühwarnsystems beim BfArM konnte demnach insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten liefern. Dabei seien zusätzlich Produktions- und Lagerdaten für die jeweils kommenden sechs Monate berücksichtigt.

Das BfArM sei die tragende Institution für das Frühwarnsystem. Es stehe im kontinuierlichen und engen Kontakt mit den relevanten Stakeholdern und informiere im Beirat über den jeweiligen Fortschritt des Frühwarnsystems. Zu spezifischen Fragestellungen werden beispielsweise die Krankenkassen einbezogen.

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