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Antihypertonikum verordnet
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Wie bieten Apotheken die Blutdruck-Messung am besten an?

Kommt ein Patient mit einem Rezept über ein Antihypertonikum in die Apotheke, bietet sich die Möglichkeit, die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung anzubieten. Das gilt für das gesamte pharmazeutische Personal. Wie lässt sich der Bogen von der Beratung zur Dienstleistung spannen?
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 27.11.2023  09:00 Uhr
Wie bieten Apotheken die Blutdruck-Messung am besten an?

»Im Grunde haben alle Patientinnen und Patienten, die in die Apotheke kommen, und ein Blutdruckmittel auf dem Rezept haben, alle zwölf Monate einen Anspruch, diese pharmazeutische Dienstleistung in der Apotheke zu erhalten«, legte Dr. Katja Renner bei einem Webinar der Reihe »pDL Campus live« von der ABDA vereinfacht dar. Konkret gilt das sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck, denen mindestens ein Antihypertensivum verordnet wurde. Der Anspruch besteht ab zwei Wochen nach Therapiebeginn.

»Die Therapie muss sich erst einspielen«, erläuterte die Apothekerin und ATHINA-Autorin den Hintergrund dieser Regelung. Die Dienstleistung darf dann alle zwölf Monate und darüber hinaus bei Änderung der antihypertensiven Medikation erbracht werden. »Dann aber natürlich auch wieder zwei Wochen nach Umstellung.«

Therapiebeginn oder Dauerverordnung?

Doch wie den Bogen von der Abgabe und Beratung zur pharmazeutischen Dienstleistung spannen? Beim Einlösen eines Rezepts über ein Antihypertonikum könne das Apothekenpersonal Patienten etwa fragen: »Wie lange nehmen Sie schon Ihre Blutdrucktabletten?« Stellt sich heraus, dass ein Patient seine Therapie neu beginnt, könne kann man anbieten: »Kommen Sie doch gern in zwei Wochen wieder. Dann können wir gemeinsam schauen, ob Ihr Blutdruck durch die neue Medikation bereits gesunken ist«, legte Renner beispielhaft dar.

Nimmt der Patient sein Antihypertensivum hingegen bereits länger ein, könne die Ansprache lauten: »Wissen Sie, wo Ihr Blutdruck aktuell liegt?« oder »Wann haben Sie zum letzten Mal eine professionelle Dreifach-Messung erhalten?«. Es gelte, den Patienten über den Anspruch auf eine strukturierte, professionelle Blutdruckmessung in der Apotheke aufmerksam zu machen. »Diese Leistung ist für Sie kostenlos. Aufgrund des Zusatznutzens übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Sie«, formulierte Renner exemplarisch aus. Hat ein Patient spontan keine Zeit, könne ein Termin angeboten werden, zu dem er auch gleich sein eigenes Messgerät zur Überprüfung mitbringen könnte.

»Ich erlebe, dass die Patienten das sehr gerne wahrnehmen und die, die keine Zeit haben, auch gerne wiederkommen und das beim nächsten Mal machen«, berichtete Renner aus eigener Erfahrung.

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