Wie bieten Apotheken die Blutdruck-Messung am besten an? |
Carolin Lang |
27.11.2023 09:00 Uhr |
Antihypertonikum auf dem Rezept: An die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck denken. / Foto: Getty Images/ljubaphoto
»Im Grunde haben alle Patientinnen und Patienten, die in die Apotheke kommen, und ein Blutdruckmittel auf dem Rezept haben, alle zwölf Monate einen Anspruch, diese pharmazeutische Dienstleistung in der Apotheke zu erhalten«, legte Dr. Katja Renner bei einem Webinar der Reihe »pDL Campus live« von der ABDA vereinfacht dar. Konkret gilt das sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck, denen mindestens ein Antihypertensivum verordnet wurde. Der Anspruch besteht ab zwei Wochen nach Therapiebeginn.
»Die Therapie muss sich erst einspielen«, erläuterte die Apothekerin und ATHINA-Autorin den Hintergrund dieser Regelung. Die Dienstleistung darf dann alle zwölf Monate und darüber hinaus bei Änderung der antihypertensiven Medikation erbracht werden. »Dann aber natürlich auch wieder zwei Wochen nach Umstellung.«
Doch wie den Bogen von der Abgabe und Beratung zur pharmazeutischen Dienstleistung spannen? Beim Einlösen eines Rezepts über ein Antihypertonikum könne das Apothekenpersonal Patienten etwa fragen: »Wie lange nehmen Sie schon Ihre Blutdrucktabletten?« Stellt sich heraus, dass ein Patient seine Therapie neu beginnt, könne kann man anbieten: »Kommen Sie doch gern in zwei Wochen wieder. Dann können wir gemeinsam schauen, ob Ihr Blutdruck durch die neue Medikation bereits gesunken ist«, legte Renner beispielhaft dar.
Nimmt der Patient sein Antihypertensivum hingegen bereits länger ein, könne die Ansprache lauten: »Wissen Sie, wo Ihr Blutdruck aktuell liegt?« oder »Wann haben Sie zum letzten Mal eine professionelle Dreifach-Messung erhalten?«. Es gelte, den Patienten über den Anspruch auf eine strukturierte, professionelle Blutdruckmessung in der Apotheke aufmerksam zu machen. »Diese Leistung ist für Sie kostenlos. Aufgrund des Zusatznutzens übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Sie«, formulierte Renner exemplarisch aus. Hat ein Patient spontan keine Zeit, könne ein Termin angeboten werden, zu dem er auch gleich sein eigenes Messgerät zur Überprüfung mitbringen könnte.
»Ich erlebe, dass die Patienten das sehr gerne wahrnehmen und die, die keine Zeit haben, auch gerne wiederkommen und das beim nächsten Mal machen«, berichtete Renner aus eigener Erfahrung.
Wird neben einem Antihypertonikum auch ein nicht steroidales Antirheumatikum (NSAR) verordnet, sei auch das »ein super Aufhänger«, die pharmazeutische Dienstleistung anzubieten, meinte Renner. Zwar seien bei erhöhtem kardiovaskulären Risiko andere Analgetika eigentlich zu bevorzugen, da NSAR die blutdrucksenkende Wirkung antihypertensiver Arzneimittel reduzieren könnten, erinnerte die Apothekerin, doch sei die Einnahme manchmal dennoch zumindest kurzzeitig angezeigt.
Dann mache es Sinn, den Blutdruck während der NSAR-Einnahme zu kontrollieren, worauf Patienten hingewiesen werden könnten. »Lassen Sie uns doch rasch professionell den Blutdruck messen, dann wissen Sie, wie der Blutdruck jetzt vor der Einnahme des Schmerzmittels ist«, schlug Renner eine Formulierung vor. Alternativ, wenn ein Patient das NSAR schon länger einnimmt: »Ich schlage Ihnen eine professionelle Blutdruckmessung durch uns vor. Dann wissen Sie, wie hoch Ihr Blutdruckwert aktuell bei der gemeinsamen Einnahme ist.«
Die Dienstleistung könne vom gesamten pharmazeutischen Personal – einschließlich Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) oder PTA in Ausbildung – ohne Zusatzqualifikation angeboten werden, erinnerte Renner abschließend. »Sie bringt Sie heilberuflich weiter und sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter Freude an der Arbeit haben und junge Kolleginnen gerne in der Vor-Ort-Apotheke arbeiten«, unterstrich sie. Die Dienstleistung ermögliche die interprofessionelle Zusammenarbeit zum Wohle des Patienten. »Fangen Sie einfach an. Es wird gut«, so der abschließende Appell.