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Existenzgründung

Wie behalte ich meine Steuern im Griff?

Eine eigene Apotheke zu übernehmen und zu managen ist schon viel Arbeit – für die Steuern sollte man sich einen Profi an die Seite holen. Denn gerade im ersten Wirtschaftsjahr gibt es vieles zu beachten und die Steuerbelastung lässt sich zumindest verschieben.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 03.07.2023  18:00 Uhr

Eine eigene Apotheke zu gründen oder zu übernehmen, soll sich natürlich lohnen. Gerade am Anfang ist aber häufig nicht ganz klar, was man sich am Ende des Monats auf sein privates Bankkonto überweisen kann. »Sie werden von Monat zu Monat mal mehr, mal weniger Gewinn und Kosten haben und entsprechend ändern sich auch die Forderungen des Finanzamts – das zu planen und zu lenken, ist die Kunst«, erklärte Steuerberater Philipp Bayerschen von der Treuhand Hannover kürzlich beim Existenzgründer-Workshop von Apothekerverband und -kammer Nordrhein, Treuhand Hannover, Deutscher Apotheker- und Ärztebank sowie ARZ Haan in Düsseldorf.

Ohne Steuernummer geht in Deutschland nichts. Die persönliche Steuer-ID flattert schon ins Haus, bevor der neu geborene Bürger überhaupt aus dem Krankenhaus ist – kein Witz. Für den Betrieb muss eine eigene Steuernummer beim Finanzamt sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Das könne dauern, daher empfiehlt es sich bei einer Apothekenübernahme, dies frühzeitig zu tun, nannte Bayerschen den ersten wichtigen Schritt.

»Als Steuerberater können wir Ihnen vieles, aber nicht alles abnehmen – ein Gewerbe müssen Sie beispielsweise selbst anmelden, aber wir können Sie beim Ausfüllen unterstützen und die Meldung an das zuständige Finanzamt vorbereiten.«

Steuervorauszahlungen besser abschätzen

Zudem kann der Steuerberater schon vor dem ersten Betriebstag der eigenen Apotheke schätzen, wie viel Gewerbe- und Einkommensteuer (Steuern auf den Gewinn des Unternehmens) in den ersten Monaten auf den neuen Inhaber wahrscheinlich zukommen wird, und das an das zuständige Finanzamt bzw. an das Stadtsteueramt melden. Denn wie alle Selbstständigen müssen auch Apothekeninhaber eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und auf Basis der Ertragsvorschau Gewerbe- und Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten.

Gerade am Anfang sei es wichtig, mit möglichst genauen Planzahlen zu arbeiten. Das funktioniere nur mit monatlichen Auswertungen und Betriebsvergleichen, erklärte Bayerschen. Je genauer die Ergebnisplanung, desto weniger Liquiditätsverlust, weil man zu hohe Vorauszahlungen leistet, aber auch umso geringer die Gefahr, vorhandenes Geld auszugeben, was man später eventuell für eine Nachzahlung braucht.

Ist das erste Wirtschaftsjahr abgeschlossen, hilft der Steuerberater, die Jahresbilanz zu erstellen. Auf deren Basis berechnet das Finanzamt die genauen Steuern und es gibt Erstattungen oder Nachzahlungen, wie bei der Stromrechnung mit Abschlagszahlungen. Ein Tipp von Bayerschen: Genau wie als Angestellter hat man bei der Einkommenssteuererklärung eine spätere Abgabefrist, wenn man sie durch einen Steuerberater machen lässt.

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