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CRISPR/Cas

WHO stellt Regeln für Genomeditierung vor

Die CRISPR/Cas9-Methode war eine Jahrhundertentdeckung. Die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten können teilweise an den Rand ethischen Handels führen. Dringender denn je sind daher ethische Richtwerte erforderlich.
Theo Dingermann
15.07.2021  14:30 Uhr
WHO stellt Regeln für Genomeditierung vor

Die Möglichkeiten, mithilfe der CRISPR/Cas9-Technologie unter anderem auch menschliche Genome gezielt zu editieren, dürfen nicht der Kreativität einzelner Forschender überlassen werden. Zu leicht können mit dieser Technologie rote Linien eines ethisch verantwortlichen Handelns überschritten werden. Beispiele hat es in der Vergangenheit bereits gegeben, darunter die Experimente des chinesischen Forschers He Jiankui, der 2018 die Welt mit der Meldung schockierte, dass er die CRISPR/Cas9-Technologie zur Modifikation menschlicher Embryonen eingesetzt hatte.  Aus diesem Grund bedarf es eines wissenschaftlich-ethischen Konsenses, wie die Human-Genome-Editing-Forschung zum Wohle und nicht zum Schaden der Menschheit eingesetzt werden sollte. Ein Diskussionspapier hat nun die Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert.

Die von der WHO erarbeiteten umfangreichen jedoch eher wenig konkreten Vorschläge sind für die Mitgliedsländer nicht rechtlich bindend. Dazu fehlt der WHO ein entsprechendes Mandat. Hinzu kommt, dass die Vorgaben in der Regel auf die unterschiedlichen Situationen in den verschiedenen Ländern angepasst werden müssen, wie die WHO mehrfach betont. Sie könnten aber dennoch Impulse für nationale Gesetzgebungsverfahren geben.

Dies unterstreicht auch Julian Hitchcock, ein Anwalt bei der Londoner Kanzlei Bristows, der sich auf die Regulierung von regenerativer und reproduktiver Medizin spezialisiert hat. »Sie setzen einen Standard«, äußert er sich in einem Bericht der Website des Journals »Nature«. »Auf dieser Ebene denke ich, dass sie ziemlich bedeutsam sind.« Denn es gibt  in vielen Ländern noch keine konkreten Richtlinien für das Editieren menschlicher Genome.

Eine konkrete Forderung der WHO ist die Einrichtung eines zentralen Forschungsregisters. Allerdings gibt es ein solches Register bereits seit 2019, das sich  der­zeit noch in einer Pilotphase befindet.

Ergebnis einer langen Entwicklung

Im Dezember 2018 beauftragte die WHO ein internationales Expertenteam, die wissenschaftlichen, ethischen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der humanen Genomeditierung zu bewerten. Die Mitglieder dieses »Expert Advisory Committee on Developing Global Standards for Governance and Oversight of Human Genome Editing« kamen aus allen WHO-Regionen – Afrika, Amerika, Südostasien, Europa, östliches Mittelmeer und westlicher Pazifik.

Über einen Zeitraum von zwei Jahre erarbeiteten diese Experten zunächst zwei Publikationen – Human genome editing: recommendations und Human genome editing: position paper – in denen Empfehlungen zu geeigneten institutionellen, nationalen, regionalen und globalen Governance-Mechanismen für die Genomeditierung aufgezeigt werden. Zusätzlich wurde von der WHO nun eine Zusammenfassung dieser beiden Publikationen mit dem Titel »Human Genome Editing – A Framework für Governace« publiziert.

In einem transparenten Prozess, in den auch Akademien der Wissenschaft und Medizin aus unterschiedlichen Ländern und andere nationale oder professionelle Gremien sowie Patientengruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden waren, entwickelte das Komitee ein Governance-Rahmenwerk, das sich auf bewährte Praktiken bei der Steuerung neu entstehender Technologien stützt und diese speziell auf die Bearbeitung des menschlichen Genoms anwendet. Dieser Governance-Rahmen soll denjenigen helfen, die mit der Stärkung von Aufsichtsmaßnahmen beauftragt sind, unabhängig davon, ob dies auf institutioneller, nationaler, regionaler oder internationaler Ebene geschieht.

Der Governance-Rahmen zur human Genomeditierung ist in sechs Teile gegliedert.

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