Werden die Gesundheitskioske doch noch Realität? |
Die Kosten für den Betrieb der Gesundheitskioske und die Erbringung der Leistungen soll demnach zu 50 Prozent die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tragen. Zu 44,5 Prozent sollen sich die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte und zu 5,5 Prozent die Private Krankenversicherung (PKV) an den Kosten beteiligen. In früheren Gesetzentwürfen war noch vorgesehen, dass die GKV 74,5 Prozent der Kosten stemmen soll, 20 Prozent die Kommunen und 4,5 Prozent die PKV.
Die Beschlussvorlage schlägt auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen auch den Aufbau von Primärversorgungszentren vor, die ebenfalls in früheren Fassungen des Gesetzentwurfs enthalten war. In diesen Zentren sollen Versicherte eine medizinische Grundversorgung erhalten können, die durch zusätzliche berufsgruppen- und sektorenübergreifende, koordinierte, kooperative und versorgungssteuernde Versorgungselemente gekennzeichnet ist. In Primärversorgungszentren soll demnach je nach regionalem Bedarf neben hausärztlicher auch pädiatrische, gynäkologische, psychotherapeutische und je nach regionalem Bedarf weitere medizinische Grundversorgung angeboten werden, heißt es in der Beschlussvorlage.