Werden die Gesundheitskioske doch noch Realität? |
Am Freitag soll der Gesundheitsausschuss des Bundesrats über einen Antrag abstimmen, der sich für die Einrichtung sogenannter Gesundheitskioske stark macht. / Foto: picture alliance /ABB
Die Gesundheitskioske gelten als Lieblingsprojekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und bildeten ursprünglich das Kernstück des Entwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Damit wollte Lauterbach niedrigschwellige Anlaufstellen für Menschen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gegenden schaffen.
Kritiker warnten vor teuren Doppelstrukturen. So begrüßten es Krankenkassen und Kommunen, dass die Kioske in einem Mitte April veröffentlichten angepassten Gesetzentwurf nicht mehr auftauchten. Sie waren offenbar auf Druck der FDP gestrichen worden. Einige heilberufliche Verbände kritisierten hingegen das Aus der Kioske. In dem Entwurf, dem das Bundeskabinett am 22. Mai zustimmte, fehlten die Kioske ebenfalls, dafür standen Verbesserungen für Hausärztinnen und Hausärzte im Vordergrund.
Doch noch ist der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen – und somit besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Kioske doch noch Realität werden könnten. So schlagen die Länder Bremen und Thüringen erneut den Aufbau von niedrigschwelligen Anlaufstellen vor. Das geht aus einem Beschlussfassung hervor, die dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats am kommenden Freitag zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Demnach empfiehlt der Unterausschuss auf Antrag von Bremen und Thüringen, in Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial Benachteiligten, Gesundheitskioske einzurichten. Diese sollen insbesondere zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Angeboten der Gesundheitsförderung sowie zur sozialen Versorgung beraten. Den Plänen zufolge sollen die Kioske an bestehende Beratungsstellen oder Einrichtungen angebunden werden, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Sie sollen auch ein digitales und telefonisches Angebot zur Verfügung stellen.
Die Kosten für den Betrieb der Gesundheitskioske und die Erbringung der Leistungen soll demnach zu 50 Prozent die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tragen. Zu 44,5 Prozent sollen sich die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte und zu 5,5 Prozent die Private Krankenversicherung (PKV) an den Kosten beteiligen. In früheren Gesetzentwürfen war noch vorgesehen, dass die GKV 74,5 Prozent der Kosten stemmen soll, 20 Prozent die Kommunen und 4,5 Prozent die PKV.
Die Beschlussvorlage schlägt auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen auch den Aufbau von Primärversorgungszentren vor, die ebenfalls in früheren Fassungen des Gesetzentwurfs enthalten war. In diesen Zentren sollen Versicherte eine medizinische Grundversorgung erhalten können, die durch zusätzliche berufsgruppen- und sektorenübergreifende, koordinierte, kooperative und versorgungssteuernde Versorgungselemente gekennzeichnet ist. In Primärversorgungszentren soll demnach je nach regionalem Bedarf neben hausärztlicher auch pädiatrische, gynäkologische, psychotherapeutische und je nach regionalem Bedarf weitere medizinische Grundversorgung angeboten werden, heißt es in der Beschlussvorlage.