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Salbutamol-Engpass

Wenn möglich, auf Pulverinhalatoren umstellen

Salbutamol-Dosieraerosole sind weiterhin knapp. Nun hat der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe seine Empfehlungen erweitert. 
PZ
14.07.2025  16:18 Uhr

Im Dezember 2023 wurde ein Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgestellt. Das erleichtert den Apotheken zwar Importe aus dem Ausland, doch die Lieferengpässe betreffen auch andere EU-Länder. Daher hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Maßnahmen empfohlen, um den Mangel in den Griff zu bekommen (siehe unten).

Da der Engpass offensichtlich weiter besteht, kam nun eine neue Empfehlung hinzu: Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern wird »im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten« empfohlen, alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulverinhalatoren, zu verschreiben beziehungsweise abzugeben, sofern therapeutisch möglich und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen. Gründe dagegen könnten sein:

  • Kinder unter fünf Jahren,
  • geriatrische Patienten,
  • Patienten mit nachgewiesen geringem Atemzugvolumen oder Atemzugstärke,
  • Patienten während einer schweren akuten Exazerbation oder mit erwartbar schweren Exazerbationen.

In Deutschland gelistet sind der Salbu Easyhaler ® von Orion Pharma und der Ventilastin ® Novolizer ® von Viatris. Der Beirat schreibt auch: »Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patientin/des Patienten bezüglich der Inhalationstechnik erforderlich, wenn die korrekte Anwendung nicht bekannt ist.« Apotheken können dies im Rahmen einer pharmazeutischen Dienstleistung abrechnen.

Weiterhin möglichst nur N1-Packungen verordnen und abgeben

Zu den älteren Empfehlungen gehören:

  • keine Rezepte für individuelle Bevorratung ausstellen; Folgerezepte nur, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist
  • Verordnung und Abgabe der kleinsten Packungsgröße (N1), um möglichst viele Patienten zu versorgen
  • Für den Zeitraum des Versorgungsmangels sollen Krankenkassen eventuell anfallende zusätzliche Kosten übernehmen; auch in Fällen, in denen grundsätzlich keine Übernahmepflicht zusätzlicher Kosten vorliegt. Dies soll insbesondere für importierte Arzneimittel gelten. Darauf soll der GKV-Spitzenverband seine Mitglieder hinweisen.
  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die Ärzte auf die bedarfsgerechte Verschreibungspraxis hinweisen.
  • Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert die Apotheken zum aktuellen Sachstand.
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