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Kabinettsentwurf ApoVWG
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Welchen Weg wählt Warken?

Am Mittwoch soll das Kabinett die Apothekenreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken durchwinken. Trotz anfänglicher Widerstände ist man im Ministerium zuversichtlich, dass es grünes Licht von den Kabinettskollegen gibt.
AutorAlexander Müller
Datum 15.12.2025  14:02 Uhr

Noch ist die finale Tagesordnung für die Kabinettssitzung am 17. Dezember nicht veröffentlicht. Doch es deutet viel darauf hin, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eingebracht und dann auch beschlossen wird. Die parallel laufende Novelle der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist außen vor, könnte aber auch integriert sein.

Heute Abend besprechen die Staatssekretäre, was am Mittwoch ins Kabinett kommt. Die Apothekenreform dürfte dabei neben Großprojekten wie der Rentenreform und dem Bürgergeld eher ein Randthema sein.

Die Änderungen der AMPreisV und ApBetrO könnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch – in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium – alleine auf den Weg bringen und direkt dem Bundesrat zuleiten. Ein Gesetzgebungsverfahren braucht es nicht, auch wenn es zumindest ungewöhnlich wäre, die Verordnungen ohne die gewohnte Kontrolle des parlamentarischen Verfahrens durchzusetzen.

In der Verordnung soll unter anderem die Verhandlungslösung umgesetzt werden – womit die Anpassung des Apothekenhonorars künftig den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) übergeben wäre. Auch die Skontofreigabe soll durch eine Anpassung der AMPreisV geschehen sowie die Umleitung des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL). Die 20 Cent pro Rx-Packung sollen laut der Änderungsverordnung befristet auf die Nacht- und Notdienstvergütung umgewidmet werden.

Zudem plant Warkens Ressort die Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Das BMG will auch die Rezepturabrechnung neu regeln und folgt dabei der Kassenauslegung. Nach der neuen Formulierung soll der »anteilige Apothekeneinkaufspreis der üblichen Abpackung« zugrunde gelegt werden.

Hierzu entschied allerdings unlängst das Bundessozialgericht (BSG) im Sinne der Apotheken. Das BMG ließ die PZ wissen, dass beide Referentenentwürfe »im Lichte der Anhörungen und eingegangenen Stellungnahmen geprüft und überarbeitet« würden. Es ist auch möglich, dass Warken die unstrittigen Punkte aus der Verordnung in den ApoVWG-Entwurf integriert hat.

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