| Alexander Müller |
| 15.12.2025 14:02 Uhr |
Neben großen Themenblöcken wie Rente und Bürgergeld soll auch die Apothekenreform am Mittwoch von den Kabinettsmitgliedern beraten werden. / © Imago/Jens Schicke
Noch ist die finale Tagesordnung für die Kabinettssitzung am 17. Dezember nicht veröffentlicht. Doch es deutet viel darauf hin, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eingebracht und dann auch beschlossen wird. Die parallel laufende Novelle der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist außen vor, könnte aber auch integriert sein.
Heute Abend besprechen die Staatssekretäre, was am Mittwoch ins Kabinett kommt. Die Apothekenreform dürfte dabei neben Großprojekten wie der Rentenreform und dem Bürgergeld eher ein Randthema sein.
Die Änderungen der AMPreisV und ApBetrO könnte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch – in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium – alleine auf den Weg bringen und direkt dem Bundesrat zuleiten. Ein Gesetzgebungsverfahren braucht es nicht, auch wenn es zumindest ungewöhnlich wäre, die Verordnungen ohne die gewohnte Kontrolle des parlamentarischen Verfahrens durchzusetzen.
In der Verordnung soll unter anderem die Verhandlungslösung umgesetzt werden – womit die Anpassung des Apothekenhonorars künftig den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) übergeben wäre. Auch die Skontofreigabe soll durch eine Anpassung der AMPreisV geschehen sowie die Umleitung des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL). Die 20 Cent pro Rx-Packung sollen laut der Änderungsverordnung befristet auf die Nacht- und Notdienstvergütung umgewidmet werden.
Zudem plant Warkens Ressort die Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten. Das BMG will auch die Rezepturabrechnung neu regeln und folgt dabei der Kassenauslegung. Nach der neuen Formulierung soll der »anteilige Apothekeneinkaufspreis der üblichen Abpackung« zugrunde gelegt werden.
Hierzu entschied allerdings unlängst das Bundessozialgericht (BSG) im Sinne der Apotheken. Das BMG ließ die PZ wissen, dass beide Referentenentwürfe »im Lichte der Anhörungen und eingegangenen Stellungnahmen geprüft und überarbeitet« würden. Es ist auch möglich, dass Warken die unstrittigen Punkte aus der Verordnung in den ApoVWG-Entwurf integriert hat.
Sollte Warken ihr ApoVWG durchs Kabinett bekommen, könnte sie die Verordnung ansonsten parallel dem Bundesrat zuleiten. Mitte Januar müsste sich dann der Gesundheitsausschuss der Länderkammer damit befassen, am 30. Januar das Plenum. Das bringt die Unionsfraktion in eine komplizierte Lage: Sie hatte die Erhöhung des Fixums zur Bedingung gemacht, um dem ApoVWG zuzustimmen. Deswegen kommt es für die Abgeordneten darauf an, welchen Weg Warken wählt.
Entschieden ist das aber alles noch nicht – und um das ApoVWG ranken sich schon seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs zahlreiche Gerüchte. Bekanntermaßen hat Ministerin Warken die im Koalitionsvertrag versprochene Honorarerhöhung zunächst ausgeklammert und will diese später nachholen – wenn die Kassenfinanzen es hergeben.
Das Bundeskanzleramt höchstselbst habe noch in der Woche vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Oktober ein Veto eingelegt, hieß es damals. Doch für dieses Gerücht gab es keinerlei Belege, das BMG dementierte.
Vertreter der Unionsfraktion bekunden dagegen seit einigen Wochen öffentlich, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe mit Blick auf die Mehrausgaben darauf bestanden, dass die Erhöhung des Fixums geschoben wird. Die SPD gibt dem Koalitionspartner wiederum die Schuld, dass andere Sparmaßnahmen nicht längst beschlossen sind und man daher keinen Spielraum für die vorgesehene Mehrausgabe habe.
Und dann ist da noch Warkens erstes Sparpaket, das aktuell im Vermittlungsausschuss hängt. Die Bundesländer hatten das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) blockiert, weil vor allem bei den Krankenhäusern Geld gespart werden soll. Am Freitag gibt es einen neuen Anlauf.
Warken hat mit einer Protokollerklärung versucht, die Länder von ihrem Vorhaben zu überzeugen. Das Papier liegt der PZ vor. Die Gesundheitsministerin verweist auf die von ihr eingesetzte Finanzkommission Gesundheit, die bis Ende März kurzfristig umsetzbare Vorschläge für stabile Beitragssätze der Krankenkassen und bis Ende 2026 Empfehlungen für »langfristig stabilisierend wirkende Strukturreformen« vorlegen soll. Jetzt seien aber »kurzfristige und sofort wirksame Maßnahmen unverzichtbar«, begründet Warken ihr Sparpaket, das ungefähr 2 Milliarden Euro einbringen soll.
Die Ministerin betont in der Erklärung, dass die Effekte der Basiswirksamkeit im Jahr 2027 wieder ausgeglichen werden sollen und die Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Krankenhäusern auch 2026 »unbegrenzt berücksichtigt und refinanziert werden«. Die zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgesehenen Maßnahmen bedeuteten auch kein Präjudiz für die Arbeit der Finanzkommission.
Weil Warken an dieser Front noch um ihre Sparvorschläge kämpft, soll Finanzminister Klingbeil allen anderen Maßnahmen einen Riegel vorgeschoben haben, die die Sozialsysteme zusätzlich belasten könnten, heißt es in Berlin. Allerdings ist fraglich, inwiefern das auf die Apothekenreform zutreffen sollte, die ja gerade keine Honorarerhöhung vorsieht.
Der kolportierte Leitungsvorbehalt des Finanzressorts gegen das ApoVWG wird im Gesundheitsministerium entsprechend kleingeredet. Es handele sich um eine ganze normale Abstimmung innerhalb der Koalition, heißt es aus Warkens Haus. Man gehe weiter davon aus, dass das Vorhaben am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird. Anschließend will die Ministerin vor die Öffentlichkeit treten.