Welche Daten sollen in die EPA? |
Ev Tebroke |
11.01.2023 15:00 Uhr |
Medizinische Versorgunsgdaten digital gebündelt: 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten eine Elektronische Patientenakte nutzen. / Foto: Fotolia/vege
Seit zwei Jahren gibt es sie bereits, aber ihre Anwendung hält sich bislang in Grenzen: die Elektronische Patientenakte (EPA). Sie soll die medizinische Versorgung erheblich verbessern, indem sie medizinische Dokumente eines Patienten sektorenübergreifend in der Telematik-Infrastruktur (TI) sammelt. Ärzte und Apotheken sollen auf Wunsch des Patienten Zugriff auf diese Medikationsdaten erhalten können. Dem Patienten selbst ermöglicht die Akte einen transparenten Überblick über seine Gesundheitsdaten. Gestartet am 1. Januar 2021, sollte die EPA peu à peu mit weiteren Funktionen ausgestattet werden. Doch bislang nutzen hierzulande nur sehr wenige der 74 Millionen gesetzlich Versicherten die neue Anwendung – laut TI-Dashboard der Gematik sind es rund 585.000 Personen. Die Einführung stockt, insbesondere Fragen zur Ausgestaltung sind noch offen. Welche Daten sollen wie hinterlegt werden können? Welche Standards werden zugrunde gelegt? Zumindest bei der Frage, was alles in der EPA zu finden sein soll, gibt es nun klare Empfehlungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat hierzu Vorschläge erarbeitet anhand von konkreten Beispielen aus dem Versorgungsalltag. Die Fachgesellschaft möchte damit nach eigenen Angaben dazu beitragen, »weiterhin offene organisatorische Fragestellungen rund um die EPA schnellstmöglich zu klären, um deren Umsetzung zu beschleunigen«, teilte sie heute mit.
»Dem Rettungsdienst, den Kolleginnen und Kollegen in der Notaufnahme oder der Intensivstation fehlen oft wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder der Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten«, betont Privatdozent Sebastian Spethmann, Sprecher der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung, der das Paper federführend verfasst hat. Unter anderem in diesen Bereichen kann die EPA künftig eine bessere Versorgung bieten. Neben einem hinterlegten Notfalldatensatz mit Infos zu Vorerkrankungen, Dauermedikation und Allergien sollten nach Auswertungen der DGIM-Experten Daten zu fünf weiteren Themenfeldern in dieser digitalen Akte hinterlegt sein. Dazu zählen etwa persönliche Erklärungen wie der Organspendeausweis, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht oder aber Medikationspläne, der Impfpass sowie Laborbefunde und Arztbriefe.
Damit Ärzte die EPA auch befüllen und nutzen, sollte sie in der Einführungsphase bereits stabil funktionieren, sie müsse nahezu »serienreif« sein, so der DGIM-Vorsitzende Professor Ulf Müller-Ladner. Dies sei für eine möglichst große Akzeptanz in der Ärzteschaft entscheidend, denn im Praxis-Alltag fehle die Zeit für Beta-Testungen von Soft- und Hardware.
1. Notfalldatensatz (NFD) bzw. Elektronische Patientenkurzakte (ePKA)
• Größe, Gewicht
• Vorerkrankungen (mit ICD 10)
• Aktuelle Dauermedikation (inkl. Bedarfsmedikation)
• Allergien (mit klinischen Angaben) und Unverträglichkeiten
• Angaben zu Implantaten
• Pflegestufe
• Einschluss in ein Patientenprogramm, z.B. DMP
• Kontaktinformationen Angehörige, Pflegeeinrichtung, behandelnde Ärzt:innen/Einrichtungen
2. Datensatz persönliche Erklärungen (DPE)
• Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung (Kontaktdaten der Pflegeeinrichtung inkl. Pflegebögen), ggf. vorhandener Pflegegrad
• Patientenverfügung
• Organspendeausweis
3. Aktuelle Medikation
• Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP), elektronischer Medikationsplan (eMP) und Angabe über Indikationen und Medikationshistorie
• Ggf. Interaktionscheck-Option
4. Impfdokumentation
• Impfpass
5. Briefe und Berichte
• Stationäre Behandlung
• Briefe ambulante Fachärzte
• Physiotherapeuten, andere Heilberufe
6. Befunde von
• Labor-Untersuchungen (z.B. Klinische Chemie, Hämatologie etc.)
• apparativen Untersuchungen (z.B. EKG, Lungenfunktion etc.)
• bildgebenden Verfahren (z.B. CT, MRT, Ultraschalluntersuchungen etc.)
Derzeit noch als Opt-in-Variante konzipiert, plant die Koalition nun die Opt-out-Nutzung der Akte. Das heißt, jeder Versicherte soll automatisch eine EPA erhalten, außer er stimmt aktiv dagegen. In diesem Zusammenhang haben die Gematik-Gesellschafter die Gematik beauftragt, vier aus ihrer Sicht wichtige Opt-out-Dimensionen der EPA zu prüfen: die Bereitstellung der Akte; den Zugriff; die Befüllung sowie die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Zudem wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (EMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (EPKA) Teile der EPA werden sollen.
Bis 2025 sollen 80 Prozent der Versicherten eine EPA besitzen. Das hat sich die Regierung im Zuge der Digitalisierungstrategie zum Ziel gesetzt. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat noch für das erste Halbjahr 2023 ein Digitalisierungsgesetz angekündigt, das vor allem auch die EPA voranbringen soll.