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Reaktionen auf Münchner Urteil
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Weiteres Verfahren gegen BMG/Google-Kooperation geplant

Nach dem Urteil des Münchner Landgerichts zeigen sich sowohl Netdoktor, die Klägerin in dem Verfahren, als auch weitere Medienverbände erleichtert. Dass keine Entscheidung über die Zulässigkeit des nationalen Gesundheitsportals getroffen wurde, wird jedoch kritisiert. Zudem steht ein nächstes gerichtliches Verfahren bezüglich des Bund-Deals mit Google am Landgericht Berlin vor der Tür. Kläger ist der Wort & Bild Verlag.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 11.02.2021  14:14 Uhr
Spahns Portal soll Teil der elektronischen Patientenakte werden

Spahns Portal soll Teil der elektronischen Patientenakte werden

Auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Entscheidung des Münchner Gerichts: »Die Urteile sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung des diskriminierungsfreien Pressevertriebs im Netz«. Dass das Gericht jedoch keine Aussage über das Gesundheitsportal des Bundes als solches treffe, kritisieren die Verbände: »Dass das Bundesgesundheitsministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar.«

Besorgniserregend sei aber insbesondere, dass das Portal nun im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) gesetzlich legitimiert werden soll, so die Verbände. Im DVPMG-Kabinettsentwurf ist geregelt, dass das Portal künftig mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden soll. Damit würden Versicherte künftig die Möglichkeit bekommen, über die E-Akte die Informationen des Portals direkt abrufen zu können. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu beauftragen, entsprechende Daten aus der vertragsärztlichen Versorgung in das Portal mit einfließen zu lassen. Über den Gesetzesentwurf hatte die PZ bereits berichtet.

Dabei sind laut Kabinettsentwurf die Kosten des Gesundheitsportals für 2021 mit 4,5 Millionen Euro und für kommendes Jahr mit 5 Millionen Euro veranschlagt.

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