Weitere Kasse ermöglicht Grippeimpfung |
PZ |
18.10.2023 16:30 Uhr |
Mit der BIG direkt gesund ist eine weitere Krankenkasse dem Vertrag mit dem DAV zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke beigetreten. / Foto: Adobe Stock/DragonImages
Wie die ABDA heute mitgeteilt hat, ist auch die Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) der »Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren« mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beigetreten. Gestern hatte die Mobil Krankenkasse den Beitritt zum Vertrag bekannt gegeben. Nach Angaben der ABDA hatten erst vor Kurzem die Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH sowie die IKK Südwest einen Vertrag mit dem DAV abgeschlossen beziehungsweise waren diesem beigetreten. Dazu kämen noch landesspezifische Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen, wie zum Beispiel mit der AOK Bayern, der AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar.
Der Vertrag sieht vor, dass sich auch gesunde Versicherte zwischen 18 und 59 Jahren in teilnehmenden Apotheken beraten und impfen lassen können. Normalerweise übernehmen die Krankenkassen laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nur die Kosten für eine Grippeimpfung bei Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Angehörigen von Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. In Apotheken darf nach entsprechender ärztlicher Fortbildung bundesweit seit 2022 gegen Grippe geimpft werden. In der Saison 2022/2023 wurden nach Angaben der ABDA in 1200 Apotheken mehr als 60.000 Menschen gegen Grippe geimpft. Laut Deutschem Arzneiprüfungsinstitut ließen sich von Juli 2022 bis Juni 2023 weniger Menschen gegen Influenza impfen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.