Was zahlt die Kasse, was nicht? |
Doch: »Kostenfalle Zahn« weist darauf hin, dass Eltern 20 Prozent der Behandlungskosten als Eigenanteil leisten müssen. Bei mehr als einem Kind in kieferorthopädischer Behandlung reduziert sich dieser Anteil auf 10 Prozent.
So läuft es ab: Bevor das Kind die Spange bekommt, muss Kieferorthopäde oder -orthopädin einen Behandlungsplan aufsetzen, der auch eine Art Kostenvoranschlag ist. Erst wenn die Krankenkasse diesen Plan genehmigt hat, kann es losgehen. Den Eigenanteil können sich Eltern nach Abschluss der Behandlung von
der Krankenkasse zurückerstatten lassen – allerdings nur, wenn der Nachwuchs die Therapie auch durchgezogen hat.
Die Verbraucherzentrale rät, alle Unterlagen und Rechnungen im Original zu sammeln und am Ende der Behandlung auf eine Abschlussbescheinigung zu bestehen. Diese Dokumente reichen Eltern dann bei der Krankenkasse ein. Vorher fragen sie dort am besten nach, ob es für die Rückerstattung ein spezielles Formular gibt.
Geht es um die Zahnspange, trägt die Krankenkasse nur die Kosten für die einfachste Variante. Was darüber hinausgeht – wie Keramik- oder Minibrackets, eine Bracketversiegelung oder ein digitaler Gebissabdruck – müssen Familien selbst zahlen. Diese Zusatzleistungen sind medizinisch nicht notwendig, sondern sollen mehr Ästhetik oder vermeintlich mehr Komfort bringen, so »Kostenfalle Zahn«.
Wichtig: Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin darf eine Kassenbehandlung nicht verweigern oder von privaten Zusatzleistungen abhängig machen, stellt die Verbraucherzentrale klar. Entscheiden sich Eltern für Extraleistungen, sollten sie auf einen Behandlungsvertrag bestehen, in dem Leistungen und Kosten genau aufgeschlüsselt sind.