Was wir nach zwei Jahren zu den pDL wissen |
Daniela Hüttemann |
16.05.2024 10:30 Uhr |
Wer noch nicht weiß, wie er anfangen soll, sollte mit den Inhalativa-Schulungen starten. Erklären muss das pharmazeutische Personal die Anwendung bei der Abgabe ohnehin. Zusätzlich zum Packungshonorar lassen sich mit der pDL 20 Euro netto dabei erwirtschaften. Das Potenzial ist riesig, schließlich gibt es schätzungsweise sieben Millionen Menschen in Deutschland, die wegen Asthma oder COPD einen Inhalator brauchen – plus die unzähligen Verordnungen bei akuter Bronchitis. Hier würden viele Apotheken Honorar verschenken, wenn sie die entsprechende pDL nicht anbieten.
»Die Patienten brauchen das wirklich, das sehen wir an ersten Daten zur unserer Erhebung«, so Griese-Mammen. Dafür wertet die ABDA derzeit die Checklisten von mehr als 200 dieser durchgeführten pDL aus 17 Apotheken aus. Die endgültige Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, doch lasse sich schon sagen, dass bei wirklich vielen Patienten Verbesserungsbedarf besteht, auch bei jenen, die ihren Inhalator vermeintlich schon seit Jahren kennen. »Wir können damit nicht nur den Nutzen dieser Dienstleistung belegen, sondern wollen auch herausarbeiten, an welcher Stelle welche Fehler bei welchem Device gemacht werden«, sagt die Apothekerin.
Ein Hemmnis, diese pDL anzubieten, sei die mangelnde Kenntnis der Einzelheiten der mehr als 30 auf dem Markt verfügbaren Inhalatortypen. Die ABDA produziert nun kurze Videos für die eigenständige Fortbildung, worauf bei der Patientenschulung bei den einzelnen Devices jeweils zu achten ist. Zudem ist ein Experten-Talk zu den Inhalativa Ende Mai beim Pharmacon Meran geplant, der auch on demand zur Verfügung gestellt werden soll.
Ebenfalls von Apothekenseite noch unterschätzt sei der Nutzen, den die pDL standardisierte Risikoerfassung Bluthochdruck biete. Hierzu hatte die ABDA bereits im März eine Auswertung publiziert. Hier ergab die Auswertung von 201 Bögen aus zwölf Apotheken, dass 65 Prozent der Bluthochdruckpatienten trotz ihrer verordneten Medikation noch im roten Bereich lagen, also an den Arzt verwiesen werden mussten.
»Auch vielen Kollegen ist vielleicht nicht klar, welchen Benefit diese pDL für die Patienten wirklich hat«, mutmaßt Griese-Mammen. Denn durch eine ausreichende Blutdruckkontrolle lassen sich Schlaganfälle, Herzinfarkte und andere Folgeerkrankungen wirksam vermeiden.
Das gesamte Material zur Durchführung der verschiedenen pDL lässt sich unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen finden, ebenso Aufzeichnungen der bisherigen pDL Campus live-Webinare. Dort findet sich auch Werbematerial für Ärzte, Patienten und Pflegeheime; weiteres Werbematerial ist kostenlos unter www.apothekenkampagne.de verfügbar. Auch die Apothekerkammern bieten regelmäßig verschiedene Fortbildungsveranstaltungen zu den verschiedenen pDL an.
Für Patienten gibt es die Informations-Website www.pharmazeutische-dienstleistungen.de. Nach einer großen TV-Kampagne im März sollen die pDL nun demnächst verstärkt bei Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen bekannt gemacht werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.