Was auch möglich ist: Die Diagnose ist richtig, der Patient oder die Patientin möchte sie aber nicht wahrhaben. Denkbar sind aber auch wirtschaftliche Gründe. »Ich will Ärzten nicht per se etwas unterstellen. Aber in solchen Fällen liegt die Vermutung nahe, dass dieses Vorgehen abrechnungstechnische Gründe haben kann«, sagt Anja Lehmann.
Aus der ePA selbst lässt sich eine falsche Diagnose rasch beseitigen, denn es handelt sich um eine versichertengeführte Akte. »Ich als Patient oder Patientin habe also die Hoheit. Wenn darin etwas steht, das ich dort nicht haben möchte, etwa weil kein anderer Arzt das sehen soll – dann kann ich das über die ePA-App einfach löschen oder verbergen«, sagt Anja Lehmann.
Doch damit hat sich die falsche Diagnose noch nicht erledigt. Denn sie weilt weiterhin in der Patientenakte, die der Arzt oder die Ärztin führt. Und auch bei der Krankenkasse sind die falschen Daten noch gespeichert.
Die Expertin rät, das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu suchen, um sich erläutern zu lassen: Wie ist er oder sie zu dieser Diagnose gekommen? »Im Optimalfall stellt sich alles als Missverständnis heraus – und Arzt oder Ärztin ändert das in der Patientenakte.«
Wenn Arzt oder Ärztin nicht kooperativ ist, dann wird es ernüchternd. »Man kann einen Arzt oder eine Ärztin nämlich nicht dazu zwingen, eine Diagnose zu ändern. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung«, sagt Anja Lehmann.
Eine Diagnose gelte juristisch als subjektive Meinung eines Arztes. Niemand könne gezwungen werden, eine solche zu revidieren. Somit haben Patienten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin keinen Rechtsanspruch auf die Löschung einer Diagnose aus der Patientenakte.
Etwas anders ist die Lage, wenn es darum geht, falsche Daten bei der Krankenkasse berichtigen zu lassen: Darauf besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch. Am besten nimmt man Kontakt zur eigenen Krankenkasse auf, um herauszufinden, wie genau man den Antrag stellt.
Wichtig: Ein ärztlicher Nachweis, dass die Diagnose falsch ist, ist dann ein Muss. »Den hätten die Krankenkassen am liebsten von dem Arzt, der die falsche Diagnose gestellt hat«, sagt Anja Lehmann. Lässt er oder sie sich darauf nicht ein, könne man es mit einer zweiten ärztlichen Meinung eines anderen Arztes versuchen.