Neuer Arzt, neue Akte: Wer hofft, durch einen Wechsel der Praxis falsche Diagnosen hinter sich zu lassen, wird enttäuscht. Aufbewahrungspflicht lautet hier das Stichwort. »Der alte Arzt muss die Patientenakte noch zehn Jahre lang aufbewahren. Deswegen ist die Diagnose auch mindestens zehn Jahre lang noch irgendwie auffindbar«, sagt Anja Lehmann.
Hat die falsche Diagnose wirklich schwerwiegende Folgen und ist Arzt oder Ärztin nicht zur Berichtigung bereit, bleibt nur noch ein Ausweg: eine Klage. Dann muss sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob die Diagnose tatsächlich falsch war und berichtigt werden muss. »Aber diesen Weg geht so gut wie niemand, weil das natürlich mit einem Riesenaufwand und Kosten verbunden ist«, sagt Anja Lehmann.