Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Patientensicherheit
-
Was tun bei falscher Diagnose in der ePA?

Mit Darmproblemen in der Hausarztpraxis gewesen – und später taucht in der (elektronischen) Patientenakte die Diagnose Rückenschmerzen auf? Rat für Betroffene.
AutorKontaktdpa
Datum 10.11.2025  10:44 Uhr

Was steht eigentlich in meiner Patientenakte, was rechnet mein Arzt oder meine Ärztin mit der Krankenkasse ab? Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist es leichter, das nachzuvollziehen. »Der Patient wird zum ersten Mal überhaupt in die Lage versetzt, mitzulesen. Bisher lagerte die Patientenakte ja in einem verschlossenen Schrank in der Arztpraxis«, sagt Joachim Maurice Mielert, Generalsekretär des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (A-PS).

Auf den Blick in die eigene Patientenakte hatten Patientinnen und Patienten zwar auch schon vor der Einführung der E-Variante Anspruch. Genutzt haben dürften das wenige.

Wer also einmal die ePA-App oder den Web-Client eingerichtet hat, kann durch Arztbriefe und Abrechnungsdaten stöbern. Doch was, wenn darin auf einmal Diagnosen auftauchen, die einem fremd vorkommen? Wenn man mit Verdacht auf Reizdarm bei der Hausärztin war, in der Akte später aber von einem Rückenleiden oder sogar psychischen Problemen die Rede ist?

Berichte über solche falschen Diagnosen gibt es immer wieder – nicht erst, seit dem Ausrollen der elektronischen Patientenakte. Was Anja Lehmann, Patientenberaterin der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), schon vor der ePA immer wieder erlebt hat: Anfragen von Menschen, die bestimmte Versicherungen abschließen wollen – und in dem Zuge auf falsche Angaben in ihren Patientenakten stoßen.

Welche Folgen können Falschdiagnosen haben?

Hintergrund: Eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann man erst abschließen, wenn Versicherer sich einen Eindruck vom Gesundheitszustand gemacht hat. Hierfür können Versicherer – mit Einwilligung des Betroffenen – Einblick in dessen Krankenakte oder die sogenannte Patientenquittung nehmen. Letztere kann man als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse anfordern. Die Patientenquittung gibt Aufschluss darüber, was genau Vertragsärzte mit der Krankenkasse abgerechnet haben – daraus gehen auch Diagnosen hervor.

Sind sie falsch, können sie unangenehme Auswirkungen haben. Bestimmte Diagnosen – etwa psychische Leiden – können nämlich dazu führen, dass man die Versicherung erst gar nicht abschließen kann. »Oder man wird mit höheren Beiträgen aufgenommen, weil man angeblich eine Vorgeschichte hat«, sagt Lehmann.

Eine falsche Diagnose kann aber auch Probleme bei der Weiterbehandlung mit sich bringen. Zum Beispiel bei einem Arztwechsel: Dann ist denkbar, dass der neue Arzt aufgrund einer dokumentierten Falschdiagnose unnötige Behandlungen veranlasst, so Lehmann.

Was sind denkbare Gründe für falsche Diagnosen? »Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren«, sagt Joachim Maurice Mielert. Womöglich war die Ärztin gedanklich noch bei dem Patienten zuvor und hat versehentlich einen falschen Code eingetippt.

Mehr von Avoxa