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Reformjahr 2023

Was steht an für die Apotheken?

Zeit für Veränderungen: Das Jahr 2023 wird gesundheitspolitisch viele Reformen bringen. Auch für die Apotheken stehen einige elementare Veränderungen an. Es dürfte viel Positives dabei sein, auf das die Apothekerschaft schon lange gewartet hat. Auch ein Plus an Vergütung zeichnet sich ab – jedoch vermutlich anders als erhofft.
Ev Tebroke
05.01.2023  11:00 Uhr

Mehr Leistungen, mehr Geld

Bereits seit Mitte 2022 haben Apotheken die Möglichkeit, über das Angebot neuer pharmazeutischen Dienstleistungen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Zudem biete die Einbindung der Offizinen in die Impfungen neues Potenzial, wie die Apothekenexpertin der Grünen, Paula Piechotta, gegenüber der PZ betont.

Die Regierung hat zudem auch die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken über die Vor-Ort-Apotheken angedacht. Ein erstes Eckpunktepapier hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) Ende Oktober zur Vorabprüfung nach Brüssel geschickt. Ziel sei es, die Pläne auf EU-Rechtskonformität prüfen, um eine »zweite Maut« zu verhindern, so Lauterbach, sprich beim finalen Notifizierungsverfahren dann zu scheitern. Dem Vernehmen nach hat die EU-Kommission Einwände. Dass die Apotheken also bereits im Jahr 2023 als legale Abgabestelle für Cannabis zu Genusszwecken agieren könnten, scheint somit unwahrscheinlich.

Neben neuen Services könnten auch bereits vorhandene Leistungen, die bislang nicht honoriert wurden, den Apotheken künftig Geld einbringen: etwa das Lieferengpass-Management. Dies ist seit Jahren eine zentrale Forderung der ABDA, denn mit Zunahme der Lieferengpass-Problematik hat sich die Arbeit in der Apotheke sehr intensiviert. Das Managen der Rabattverträge und die Suche nach Alternativen, wenn ein Medikament nicht lieferbar ist, fressen im Apothekenalltag viel Zeit. Zeit, die nicht vergütet ist. Laut Overwiening ist mittlerweile die Hälfte der Patientenkontakte in Apotheken von Lieferengpässen betroffen.

Die Lieferengpässe sind mittlerweile auch ein drängendes Thema der Regierung. Ein entsprechendes Generika-Gesetz, dessen Entwurf im Januar kommen soll und zu dem das BMG vor Weihnachten bereits ein Eckpunktepapier präsentiert hat, soll das Problem angehen. Lauterbach plant eine Reform des Vergaberechts bei Rabattverträgen. So soll nicht mehr automatisch der kostengünstigste Anbieter den Zuschlag erhalten, sondern auch Herstellungsort und Liefersicherheit sollen maßgeblich sein. Auf Exklusivvergaben an nur einen Hersteller will der Minister künftig ganz verzichten.

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