Was sind die Alternativen für Zahnfüllungen? |
»Ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam sowie das Verbot von dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 hätten gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland«, hieß es bereits im November 2023 in einem Beschluss der KZBV-Vertreterversammlung. Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stünden derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Hier müsse vor einem Verbot noch mehr geforscht werden.
Amalgam wird zwar nach KZBV-Angaben nur noch bei 4 Prozent der Füllungen verwendet. Doch sei Amalgam bei vulnerablen Gruppen, besonders in der Alters- und Behinderten-Zahnheilkunde, nicht wegzudenken.
Auch die Kosten dürften ein Argument sein: Bislang übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die kompletten Kosten nur für Amalgam oder Glasionomer-Zement; bei den Frontzähnen auch für Komposit. Entscheidet sich ein Patient für Komposit bei Füllungen der Seitenzähne oder generell für ein noch teureres Gold- oder Keramik-Inlay, zahlt die Krankenkasse nur den Amalgam-Preis und der Patient muss die zusätzlichen Kosten übernehmen, falls er keine Zahnzusatzversicherung hat. Wer aus medizinischen Gründen keine Amalgam-Füllung bekommen darf, wie Schwangere und Kinder unter 15 Jahren, bekommt eine Komposit-Füllung erstattet.