Was sind die Alternativen für Zahnfüllungen? |
Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind Amalgam-Zahnfüllungen bei vulnerablen Gruppen, etwa in der Alters-Zahnheilkunde, nicht wegzudenken. / Foto: Getty Images/danchooalex
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat das von der Europäischen Union ab 2025 beschlossene Verbot von Quecksilber-haltigen Zahnfüllungen kritisiert. »Ein Wegfall von Dental-Amalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren«, sagte KZBV-Vorstandschef Martin Hendges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Derzeit stünden keine »mit ausreichender Evidenz« hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, müsse weiter geforscht werden und Ergebnisse lägen erst in einigen Jahren vor.
Quecksilber wird für Amalgam verwendet. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich vergangene Woche auf die neuen Vorgaben geeinigt. Demnach sollen in der EU Quecksilber-haltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden, um Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung etwa aufgrund von medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält.
Hendges sagte, bei fachgerechtem Einsatz gingen von Dental-Amalgam keine Gesundheitsgefahren aus. Zudem sei eine Umweltgefährdung in Deutschland nahezu ausgeschlossen, da sich die Sicherungsmaßnahmen etabliert hätten und umfänglich seien. »Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff ist und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird«, sagte Hendges.
Trotz quecksilberfreier Alternativen werden nach Angaben des Parlaments in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verböten solche Füllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.
»Ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam sowie das Verbot von dessen Herstellung ab dem 1. Januar 2025 hätten gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland«, hieß es bereits im November 2023 in einem Beschluss der KZBV-Vertreterversammlung. Entgegen der Behauptung der EU-Kommission stünden derzeit keine mit ausreichender Evidenz hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Hier müsse vor einem Verbot noch mehr geforscht werden.
Amalgam wird zwar nach KZBV-Angaben nur noch bei 4 Prozent der Füllungen verwendet. Doch sei Amalgam bei vulnerablen Gruppen, besonders in der Alters- und Behinderten-Zahnheilkunde, nicht wegzudenken.
Auch die Kosten dürften ein Argument sein: Bislang übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die kompletten Kosten nur für Amalgam oder Glasionomer-Zement; bei den Frontzähnen auch für Komposit. Entscheidet sich ein Patient für Komposit bei Füllungen der Seitenzähne oder generell für ein noch teureres Gold- oder Keramik-Inlay, zahlt die Krankenkasse nur den Amalgam-Preis und der Patient muss die zusätzlichen Kosten übernehmen, falls er keine Zahnzusatzversicherung hat. Wer aus medizinischen Gründen keine Amalgam-Füllung bekommen darf, wie Schwangere und Kinder unter 15 Jahren, bekommt eine Komposit-Füllung erstattet.