Was Patienten im EU-Ausland für Arzneimittel zuzahlen |
Jennifer Evans |
14.08.2023 11:00 Uhr |
In Polen sind alle bei derselben Krankenkasse versichert. Eine private Zusatzkrankenversicherung haben nur rund 6 Prozent der Bevölkerung. Zuzahlungen für hausärztliche und fachärztliche Behandlungen beziehungsweise Krankenhaus- oder Notfallversorgung gibt es nicht.
Bei einem Klinikaufenthalt sind die Arzneimittel inklusive. Bei ambulant verordneten Präparaten fällt dagegen eine Zuzahlung von 3,20 Polnische Zloty (rund 70 Cent) für Grundmedikamente beziehungsweise 15,10 Zloty (etwa 3,40 Euro) an. Bei einigen Arzneimitteln kommt auf die Patienten eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 bis 50 Prozent zu; andere Präparate müssen die Polen vollständig aus eigener Tasche finanzieren. Manche Personengruppen wie Menschen ab 75 Jahre, Kriegs- oder Militärinvaliden sind oft von den Zuzahlungen für Arzneimittel und Hilfsmittel befreit.
Regionalisiert ist auch der öffentliche Gesundheitsdienst in Spanien. Der Leistungskatalog fällt in die Verantwortung des dortigen Gesundheitsministeriums. Im Rahmen der festgelegten Leistungen wird die ambulante und stationäre Versorgung zunächst ohne Eigenbeteiligungen erbracht. Etwa ein Fünftel der Spanier verfügt aber nach Angaben des WD über eine private Zusatzversicherung, um Behandlungen abzufedern, die nicht zu diesem Katalog gehören.
Je nach Jahreseinkommen müssen Patienten zwischen 40 und 60 Prozent Arzneimittelkosten übernehmen. Für spezielle Arzneimittel etwa bei chronischen Erkrankungen gibt es aber Höchstbeträge. Für Menschen mit Behinderungen oder Opfer von Arbeitsunfällen gelten zum Teil andere Regeln. Und Rentner zahlen demnach aktuell 10 Prozent des Arzneimittelpreises, maximal aber bis zu 8 Euro pro Packung. Allerdings nur dann, wenn ihr Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Wer mehr Geld hat, muss bis maximal 18 Euro drauflegen. Auch Hilfsmittel sind im ambulanten Bereich in Spanien nach Verdienst gestaffelt. Die Eigenbeteiligung bewegt sich ebenfalls zwischen 40 und 60 Prozent. Auch dabei existieren Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.