Was ist beim Apotheken-A zu beachten? |
Lukas Brockfeld |
29.04.2025 11:30 Uhr |
Apotheken müssen bei der Verwendung des bekannten Logos viele Regeln beachten. / © IMAGO/Manfred Segerer
In diesem Monat hat der DAV die vierte Auflage der »Apotheken-A-Fibel« herausgegeben. Auf 25 Seiten wird detailliert erklärt, was bei der Nutzung des bekannten Logos zu beachten ist. In der aktualisierten Auflage findet sich jetzt unter anderem ein Beispiel zur korrekten Darstellung vom »Apotheken-A« in Apps auf mobilen Geräten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur Mitgliedsapotheken des Deutschen Apothekerverbands (DAV) das Logo ohne Genehmigung verwenden dürfen. Alle anderen müssen vorher eine schriftliche Genehmigung beim DAV einholen.
Das Logo muss immer in den korrekten Farben, vor weißem Grund und mitsamt des weißen Arzneikelchs mit weißer Schlange dargestellt werden. Die Umrandung muss entweder kreisrund oder viereckig sein. Auch auf die Alleinstellung des Logos ist zu achten. Das Apotheken-A darf nur gemeinsam mit dem Namen einer Apotheke abgebildet werden, wenn es einen sichtbaren Abstand zu diesem hat.
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So ist ein nicht vollkommen weißer Hintergrund gestattet, wenn das Apotheken-A beispielsweise auf einen naturfarbenen Stoffbeutel oder auf Umweltpapier gedruckt wird. Außerdem ist das Logo ohne Hintergrund zulässig, wenn es auf Glas, auf einer Fassade oder frei im Raum angebracht wird.
Der DAV weist darauf hin, dass die Zusammenführung, Verbindung oder Überlappung von Apotheken-A und anderen Zeichen, Wörtern, Bildern, Namen, Marken oder Logos nicht gestattet ist. Außerdem darf das A nicht als Bestandteil des Wortes »Apotheke« verwendet werden. Die Wiedergabe mit graphischen Modifikationen oder Abwandlungen, zum Beispiel mit Schattierungen oder als Hologramm, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die neue »Apotheken-A-Fibel« steht auf der Website der ABDA zum Download bereit. In dieser werden auch zahlreiche Beispiele für die korrekte und inkorrekte Verwendung des Logos aufgelistet.
Der DAV warnt davor, dass das Apotheken-A immer wieder von Betrügern und Kriminellen kopiert wird. Daher gehe man »mit aller Konsequenz« gegen jeglichen Missbrauch des Logos vor.