Was ist bei Einzelimporten zu beachten? |
Lukas Brockfeld |
14.02.2025 15:14 Uhr |
Außerdem sei ein solcher Import nach Apothekenbetriebsordnung dokumentationspflichtig. Eine sorgfältige Dokumentation ist laut Wald auch deshalb zu empfehlen, weil es aufgrund der langwierigen Verfahren zu einer Überschreitung der Belieferungsfrist kommen könne. »Wenn Sie dokumentieren, wann das Rezept bei Ihnen in der Apotheke vorgelegt wurde, und dass es beispielsweise aufgrund des Genehmigungsverfahrens eine Fristüberschreitung gegeben hat, ist das Rezept auch länger gültig«, führte der Approbierte aus.
Einzelimporte von Arzneimitteln sind dabei für Christian Wald nicht nur im Fall von Lieferengpässen eine geeignete Maßnahme. Auch bei individuellen Versorgungslücken eines einzelnen Patienten könnten Apotheken zu Medikamenten aus dem Ausland greifen. »Beispiele können Therapieinnovationen sein. Oder Arzneimittel, die es mal in Deutschland gab, die aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen wurden, aber zum Beispiel noch in Belgien oder der Schweiz verfügbar sind«, so der Apotheker.