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Digitalisierung

Was hat der Patient von der Datennutzung?

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Ab Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard etabliert werden, und Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (EPA) für alle gesetzlich Versicherten folgen. Aber wem nützt der ganze Aufwand und was haben die Patienten davon?
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 27.11.2023  09:30 Uhr
Was hat der Patient von der Datennutzung?

»Von der EPA – wenn sie denn funktioniert und Daten tagesaktuell strukturiert zur Verfügung stellt – könnten viele Menschen mit ernsthaften Erkrankungen profitieren, am meisten die multimorbiden Patienten«, sagte Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, bei den zweiten Münchner Arzneimittelgesprächen, veranstaltet von der Stiftung für Arzneimittelsicherheit. Die Schwerkranken könnten von der digitalen Akte profitieren, wenn Doppeluntersuchungen, Fehlmedikationen und Wechselwirkungen vermieden und die Treffsicherheit von Diagnosen erhöht würden. Natürlich habe auch die Industrie großes Interesse an Gesundheitsdaten.

Für Franz Stadler, Beiratsvorsitzender der Stiftung, muss die Digitalisierung vor allem dem Patienten dienen und ihm einen Mehrwert bieten. Der »Primärnutzen« für den Bürger müsse im Vordergrund stehen, sagte der Apotheker. Allerdings habe der »Sekundärnutzen« von Gesundheitsdatensammlungen für Industrie, Politik und Selbstverwaltung zu lange im Fokus gestanden. Diesen bietet die Datenfülle eine Entscheidungsgrundlage für Forschung und Entwicklung, bei regulatorischen Prozessen, Versorgungs- oder Kostenplanung.

Das E-Rezept werde dem Patienten keinen spürbar großen Zusatznutzen bringen, wohl aber die EPA, sagte Stadler. Als Beispiel: Ein aktueller Impf- oder Medikationsplan liege im Interesse des Patienten. Immerhin kann das E-Rezept dem Patienten unnötige Wege in die Offizin ersparen, wenn das verordnete Arzneimittel dort nicht vorrätig ist, und kann im Gegensatz zur Papierversion nicht verloren gehen. Auch Folgerezepte lassen sich über die E-Rezept-App ohne zusätzlichen Arztbesuch digital übermitteln. Die Daten sollen später auch für den Medikationsplan in der EPA zu Verfügung stehen.

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