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Arbeitsschutz
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Was gehört zu den Fürsorgepflichten von Apothekenleitern?

Arbeiten im Labor, Stolperfallen oder schwangere Mitarbeiterinnen: Apothekenleiter haben nicht nur in Pandemie-Zeiten Fürsorgepflichten, informiert die Apothekengewerkschaft Adexa. Je nach Themenschwerpunkt gelten unterschiedliche Gesetze und Verordnungen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 20.04.2022  09:00 Uhr

Bei Veränderungen müssen Inhaber aktiv werden

Inhaberinnen oder Inhaber müssen außerdem aktiv werden, wenn es Veränderungen gibt. Weisen Angestellte per Attest nach, dass sie bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen dürfen, oder werden Mitarbeiterinnen schwanger, so ändern sich auch die entsprechenden Details zur Fürsorgepflicht. Auf schwerwiegende Verletzungen der Fürsorgepflicht können Angestellte reagieren, indem sie die Apothekenleitung abmahnen. Je nach Einzelfall können sie ihren Arbeitsvertrag kündigen, eventuell sogar in Form einer fristlosen Kündigung. Wichtig ist, sich vorab juristisch zu informieren, etwa bei der Adexa-Rechtsberatung. Unabhängig davon ziehen Unfälle oder Erkrankungen aufgrund von Verletzungen der Fürsorgepflicht Haftungsansprüche nach sich – auch hinsichtlich einer erforderlichen Heilbehandlung.

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