Was dürfen Filialleiter – und was nicht? |
Bei tagesaktuellen kundenrelevanten Vorgänge entscheidet die Filialleitung autonom. Delegiert werden können zudem Aufgaben wie die Abwicklung des Sprechstundenbedarfs oder die Belieferung von Seniorenheimen.
Freie Hand sollte die Filialleitung bei laufenden Bestellungen haben. Weitreichender ist es demnach, wenn der Filialleiter Verhandlungen führen oder die Bestellparameter selbst festlegen darf.
Gut delegiert werden können laut Treuhand Routineaufgaben wie die Durchführung von Ladenhüteranalysen, Lagerbereinigungen, permanente Inventuren oder Preisänderungsdienste. Vorgaben, wie oft zum Beispiel Lagerbereinigungen durchgeführt werden oder wann Artikel neu auf Lager gelegt werden, helfen, den Prozess zu strukturieren.
Sinnvoll ist es, die Filialleitung in die Entwicklung der Marketingaktivitäten einzubeziehen, auch wenn es eine zentrale Marketingplanung im Filialverbund gibt. Bei dezentraler Planung kann der Filiale ein Budget für eigene Maßnahmen oder Werbemittel zur Verfügung gestellt werden.
Ob Handwerker beauftragt oder (geringwertige) Güter eigenständig beschafft werden dürfen, kann etwa mithilfe von festgelegten Wertgrenzen geklärt werden, bis zu denen selber entschieden werden kann.
Tägliche Führungsaufgaben übernimmt die Filialleitung selbstständig. Festgelegt werden sollte, wann eine Information oder Einbindung des Inhabers sinnvoll ist. Die Entscheidung über Einstellungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen liegt immer beim Inhaber.