Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Kompetenzen früh klären
-
Was dürfen Filialleiter  – und was nicht?

Was kann eine Filialleiterin oder ein Filialleiter selbstständig entscheiden, was muss mit dem Chef abgestimmt werden? Um falsche Erwartungen auf beiden Seiten zu vermeiden, sollten Kompetenzen schriftlich festgehalten werden. Die Treuhand Hannover gibt Tipps für den Apothekenalltag.
AutorKontaktPZ
Datum 09.04.2024  18:00 Uhr
Was dürfen Filialleiter  – und was nicht?

Apothekeninhaberinnen und -inhaber müssen in der Hauptapotheke präsent sein. Von dort aus »nebenbei« den laufenden Betrieb in den Filialen zu regeln und Entscheidungen zu fällen, ist praktisch unmöglich – und sollte auch nicht das Ziel sein, wie die Treuhand Hannover in ihrem jüngsten Newsletter rät. Vielmehr sollte das Credo sein, die Filialleitung mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Wichtig sei, diese schriftlich festzuhalten.

Zwar könnten die Eigentümerin oder der Eigentümer nie die gesamte Verantwortung übertragen, heißt es. Vielmehr seien in gewissem Umfang die Aufgabendurchführung zu überwachen und die Ergebnisse zu bewerten. Und dennoch: »Wer richtig delegiert, kann sich selbst entlasten und seine Mitarbeiter motivieren.«

Es ließen sich dabei verschiedene Autonomiegrade unterscheiden. Grundsätzlich bestünden drei verschiedene Stufen der Delegation von Aufgaben:

Das Spektrum von Befugnissen und Verantwortung ist also breit. Beim höchsten Autonomiegrad entscheidet die Filialleitung alleine und ohne Rücksprache mit Chefin oder Chef, nimmt Aufgaben wahr und fällt Entscheidungen. »Dies entlastet den Chef am meisten, eignet sich aber nicht für alle Aufgaben und Funktionen«, so Degenhardt.

Möglich ist auch, dass die Filialleitung beschränkt autonom agiert, etwa indem sie Entscheidungen nur nach Rücksprache mit dem Chef trifft oder die Entscheidungen eine bestimmte Tragweite nicht überschreiten dürfen (zum Beispiel bei Investitionen). »Reine Chefsachen« hingegen sind zum Beispiel sensible Aufgaben oder Personalentscheidungen.

Welche Kompetenzen die Filialleitung bekommen soll, sollte demnach bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses geklärt und in einem Anhang zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Immer wieder, so Degenhardt, würden Filialleiterinnen und -leiter berichten, dass sie gern mehr Verantwortung übernehmen würden. Andersherum erwarteten auch Chefinnen und Chefs, dass die Filialleitungen eigenständig Aufgaben übernähmen.

Welche das in welchem Arbeitsbereich sein könnten, sollte also vorab definiert werden, damit falsche Erwartungen auf beiden vermieden werden können. 

Folgende Arbeitsbereiche im Apothekenalltag könnten es beispielhaft sein:

THEMEN
Hannover

Mehr von Avoxa