Was die Apothekenleitung bei Hitze tun muss |
Jennifer Evans |
13.05.2024 14:00 Uhr |
Viele Arbeitgeber haben ihren Betrieb nicht ausreichend auf Hitzeperioden vorbereitet. Welche Regeln gelten, listet die Adexa nun auf. / Foto: Adobe Stock/Guenter Albers
Laut einer Analyse des IGES-Instituts im Auftrag der Krankenkasse DAK stelle sich heraus: Mit 53 Prozent sagt jeder zweite Angestellte, bei Hitze nicht so produktiv zu sein wie bei normalen Temperaturen. Als Hauptgrund nannten die 7000 befragten Beschäftigten Konzentrationsschwäche. Zudem stellen die gesundheitlichen Folgen der Hitze wie Abgeschlagenheit, Schlafprobleme, Kreislaufbeschwerden und Kopfschmerzen ein Problem dar. Und 13 Prozent der Umfrageteilnehmenden gab außerdem an, sich bei Hitze aggressiver gegenüber Kundinnen und Kunden zu verhalten.
Die Apothekengewerkschaft Adexa hat nun unter anderem diese Umfrageergebnisse zum Anlass genommen, darüber zu informieren, was der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun sollte. Fest steht: Auch wenn die rechtlichen Angaben nicht sehr präzise sind, verantwortliche Vorgesetzte müssen dennoch reagieren.
Als Basis gilt der Rahmen, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) setzt und wie folgt formuliert hat: »Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.«
Was das in der Praxis heißen soll, lässt sich dann in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur nachlesen. Und zwar: Bei Temperaturen bis zu +30° C und wenn die Außenlufttemperatur bei mehr als +26° C liegt sowie geeigneter Sonnenschutz bereits im Einsatz ist, soll der Arbeitgeber weitere Maßnahmen ergreifen. Steige das Thermometer auf bis zu +35° C, muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergriffen. Jenseits der 35° C gilt der Raum dann als ungeeignet für die Arbeit.
Deutlich klarer als die Regelungen Beschäftigte sind laut Adexa dagegen jene für Medikamente gefasst. Gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Apotheken nämlich eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25°C sicherstellen. Höhere Temperaturen sind für Medikamente und damit indirekt auch für Menschen im Handverkauf nicht zulässig. Ein Argument, das Angestellte dem Rat der Gewerkschaft zufolge gut nutzen können, sollte der Arbeitgeber bei Hitze nicht reagieren beziehungsweise keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden ergreifen.